Fahrschüler ohne Fahrerlaubnis - Darf er mit dem Fahrlehrer zusammenfahren?

Darf ein Fahrschüler, der noch keine Fahrerlaubnis hat, bereits Fahrunterricht nehmen?

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Ja, ein Fahrschüler darf ohne Fahrerlaubnis freilich mit dem Fahrlehrer zusammenfahren. Der Fahrlehrer gilt in diesem Fall als verantwortlicher Fahrzeugführer gemäß § 2 Abs. 15 Satz 2 StVG. Die Fahrschüler haben zu Beginn der Ausbildung in der Regel noch keinen Führerschein und dadurch keine Fahrerlaubnis. Der Fahrlehrer übernimmt die Rolle des Fahrzeugführers und bringt den Fahrschülern das Fahren bei. Sobald der Fahrschüler die Theorieprüfung besteht, darf er mit dem Fahrlehrer im öffentlichen Straßenverkehr Fahrstunden nehmen. Nach bestandener Praxisprüfung erhält der Fahrschüler seine Fahrerlaubnis.

Eine Fahrschule unterweist Fahrschüler in der Theorie und Praxis des Fahrens um ihnen den Erwerb einer Fahrerlaubnis zu ermöglichen. Um diese Fahrerlaubnis zu erlangen ´ ist es notwendig ` Fahrstunden zu nehmen und eine praktische Prüfung abzulegen. Während der Fahrstunden führt der Fahrschüler das Fahrzeug, während der Fahrlehrer als Beifahrer fungiert und Anleitung gibt. Der Fahrlehrer hat hier die Funktion des verantwortlichen Fahrzeugführers, da der Fahrschüler noch keine Fahrerlaubnis besitzt.

Es ist wichtig anzumerken: Dass der Fahrschüler bereits die Theorieprüfung bestehen muss bevor er mit den Fahrstunden beginnen kann. In der Theorie lernen Fahrschüler die Verkehrsregeln und -zeichen die zur Verwendung das Fahren im Straßenverkehr wichtig sind. Nachdem der Fahrschüler die Theorieprüfung erfolgreich abgelegt hat, kann er gemeinsam mit dem Fahrlehrer Fahrstunden im öffentlichen Straßenverkehr nehmen.

Während der Fahrstunden übt der Fahrschüler unter Anleitung des Fahrlehrers das Fahren und das Anwenden der gelernten Theorie. Der Fahrschüler lernt dabei, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen, andere Verkehrsteilnehmer zu beachten und die Verkehrsregeln korrekt anzuwenden. Der Fahrlehrer beobachtet und bewertet das Fahrverhalten des Fahrschülers, gibt Anweisungen und greift bei Bedarf korrigierend ein.

Nachdem der Fahrschüler genügend Fahrstunden absolviert hat und der Fahrlehrer ihn für prüfungsreif hält, kann der Fahrschüler die praktische Prüfung ablegen. Besteht er diese Prüfung, erhält er seine Fahrerlaubnis und darf anschließend eigenständig ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Fahrschüler ohne Fahrerlaubnis jedoch mit dem Fahrlehrer an der Seite, zusammenfahren dürfen. Der Fahrlehrer gilt in diesem Fall als verantwortlicher Fahrzeugführer. Es ist jedoch wichtig, dass der Fahrschüler zuvor die Theorieprüfung bestanden hat, bevor er mit den Fahrstunden im öffentlichen Straßenverkehr beginnen kann.






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