Was ist sterbehilfe genau
Vorsicht bei der "Beihilfe zur Selbsttötung"
Die Praxis der "Freitodbegleitung" nach Schweizer Art ist juristisch gesehen eine „Beihilfe zur Selbsttötung“, wenn der Sterbewillige das hochwirksame Schlafmittel selbst und frei verantwortlich einnimmt. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist auch in Deutschland grundsätzlich straffrei, doch Vorsicht: es droht eine Strafbarkeit durch die Hintertür. Wer einen bewusstlos gewordenen Patienten ohne Hilfe zurücklässt, kann sich wegen "Tötung durch Unterlassen" oder "unterlassener Hilfeleistung" strafbar machen, sagen die Gerichte. Doch das umgeht die Straflosigkeit der Beihilfe, entgegnen Kritiker. "Das kann im übertragenen Sinne dazu führen, dass man dem Suizidenten zwar den Strick reichen darf, ihn dann aber wieder abschneiden muss, wenn er sich aufgehängt hat", so der Bonner Strafrechtler Professor Thorsten Verrel. Ärzte können zudem gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz verstoßen, wenn sie tödliche Medikamente verschreiben. Rechtlich absolut gesichert ist diese Praxis also nur in der Schweiz
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Was ist Sterbehilfe genau?
Passive Sterbehilfe" auf Wunsch erlaubt
Von passiver Sterbehilfe spricht man, wenn Ärzte darauf verzichten, das Leben eines Sterbenden künstlich zu verlängern, zum Beispiel durch Beatmungsgeräte oder künstliche Ernährung. Wenn der todkranke Patient dies wünscht, ist die passive Sterbehilfe rechtlich zulässig und sogar geboten. Erleichtert wird eine solche Entscheidung durch eine Patientenverfügung, die den Willen des Patienten klar benennt (worauf man bei einer solchen Verfügung zu Lebzeiten achten sollte, darüber wird "Recht brisant" in der Februar-Sendung informieren). In der Praxis führt der Begriff "passiv" jedoch immer wieder zu Missverständnissen. Mediziner fühlen sich nur auf der sicheren Seite, wenn sie einen Todkranken erst gar nicht an ein Gerät anschließen, glauben aber oft, sie dürften ein bereits eingeschaltetes Gerät nicht wieder abstellen. Das ist nicht richtig. Die passive Sterbehilfe umfasst auch den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen, wenn der Patient dies will.
Auch starke Schmerztherapie zulässig
Ebenso wenig strafbar: Eine starke Schmerztherapie, zum Beispiel mit Morphium. Die beschleunigt oft zwar den Tod, doch wenn dies nur eine Nebenfolge einer sinnvollen Behandlung darstellt, ist diese "indirekt Sterbehilfe" zulässig.
Kritik: Keine klare gesetzliche Regelung
Die verschiedenen Begriffe sind schon schwierig genug. Wenn nun ein Mediziner das Gesetz aufschlägt, wird er die zulässigen Formen der Sterbehilfe aber vergeblich suchen. Sie sind allein von den Gerichten entwickelt worden. Die Urteile sind nicht leicht zu verstehen, viele Mediziner kennen sie nicht, und das führt zu Rechtsunsicherheit. Im Zweifel behandelt man lieber weiter, man könnte ja mit einem Bein im Gefängnis stehen. Professor Verrel aus Bonn hat daher mit Kollegen einen "Alternativ-Entwurf Sterbebegleitung" entwickelt, in dem er die geltenden Grundsätze der Sterbehilfe niedergeschrieben hat. Für den nächsten Juristentag ist er der Gutachter zum Thema "Sterbehilfe". "Es geht darum, Irritationen zu vermeiden, die durch interpretationsbedürftige Gerichtsentscheidungen entstanden sind, nicht um eine Erweiterung der Möglichkeiten", so Professor Verrel
Aktive Sterbehilfe" in Deutschland verboten
Ausdrücklich verboten ist in Deutschland nur die so genannte "aktive Sterbehilfe", also wenn man einem Sterbewilligen zum Beispiel ein Gift einflößt; nicht zu verwechseln mit der "Beihilfe zur Selbsttötung", bei der ein Sterbewilliger das Gift selbst nimmt. Jemandem ein Gift bloß zu überlassen oder es ihm zu spritzen, ist rechtlich ein bedeutender Unterschied, der über die Strafbarkeit entscheiden kann. Die "aktive Sterbehilfe" ist auch dann strafbar, wenn sie auf ausdrücklichen Wunsch geschieht. "Tötung auf Verlangen" heißt die juristische Umschreibung.
Diskussion um Erweiterungen
Ob man das Verbot der "aktiven Sterbehilfe" aufweichen soll, genau darum dreht sich ein Großteil der aktuellen Diskussion. Patientenschutzorganisationen wie die "Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben" betonen das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende, sehen dies als Teil der Menschenwürde. Sterbebegleitung und Schmerztherapien stehen für sie im Vordergrund, doch in engen Grenzen befürwortet die DGHS, eine direkte aktive Sterbehilfe zu erlauben. "Wenn ein Todkranker einfach nicht mehr in der Lage ist, seinem Leben ein Ende zu setzen, sollte nach einer äußerst gründlichen Kontrolle eine Tötung auf Verlangen möglich werden", sagt Karl-Heinz Blessing, Vizepräsident der DGHS. "Töten muss verboten bleiben", entgegnet der Geschäftsführer der "Deutschen Hospiz Stiftung", Eugen Brysch. "Wer glaubt, auch auf Wunsch eines anderen töten zu müssen, ist ein Fall für den Staatsanwalt und die Gerichte. Bei einer verbesserten Sterbebegleitung und Pflege am Lebensende und mehr Aufklärung würde die 'Scheindiskussion' um die Sterbehilfe abnehmen", so Brys
Aus:http://www.3sat.de/specials/87473/index.html- 28k
Mit Sterbehilfe kann zum einen "Hilfe im Sterben", d.h. "Sterbebeistand" oder "Sterbebegleitung" gemeint sein.
mehr hier:
Einführung und grundlegende begriffliche Unterscheidungen — DRZE
aktive sterbehilfe:
den "goldenen schuss" verabreichen.
passive sterbehilfe:
das leiden nicht unnoetig verlaengern.
letztere wird in D toleriert, da die rechtslage unklar definiert ist.
aktive oder passive Hilfe zum menschenwürdigen Sterben. Als "Euthanasie" negativ besetzter Begiff.
wenn man mit einer morphiumspritze
von seinen leiden frühzeitig befreit wird,