Auskunft aus dem Melderegister - Was passiert, wenn die Person ins Ausland verzogen ist?

Erhält die Landesbehörde die Information, wenn eine Person, die zuvor ins Ausland verzogen ist, wieder nach Deutschland kommt und sich in einem anderen Bundesland anmeldet?

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Wenn eine Person ins Ausland verzogen ist und ihre Auslandsadresse nicht mitgeteilt hat, wird die Landesbehörde am alten Wohnort über eine erneute Rückkehr der Person nach Deutschland normalerweise nicht informiert. Das Melderegister ist nicht vernetzt und jede Meldebehörde kann nur Auskunft darüber geben ´ wohin sich ein Bürger abgemeldet hat ` vorausgesetzt er sich bei einer neuen Behörde angemeldet hat. Wenn eine Person also häufig umzieht bedeutet dies viele separate Anfragen bei den entsprechenden Behörden.

Im Fall einer Abmeldung ins Ausland kann die Person nur wiedergefunden werden, wenn sie zufällig wieder in die gleiche Gemeinde oder Stadt zieht, in der sie zuvor gewohnt hat. Sogar das Bundesland ist oft zu großräumig um die genaue Adresse einer Person zu ermitteln. Daher wäre es äußerst unwahrscheinlich, dass die Landesbehörde am alten Wohnort Kenntnis von der Rückkehr der Person erhält, wenn diese sich in einem anderen Bundesland anmeldet.

Es ist wichtig zu beachten: Dass Personen die ins Ausland ziehen grundsätzlich verpflichtet sind, sich selbst bei ihrer zuständigen Meldebehörde abzumelden. Die Angabe der Auslandsadresse ist dabei jedoch nicht vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Person bei ihrer Rückkehr nach Deutschland ebenfalls keine Verpflichtung hat, sich erneut beim Melderegister anzumelden.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Zum Beispiel sind Personen die sich für einen längeren Zeitraum im Ausland aufgehalten haben dazu verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Rückkehr wieder anzumelden. Wenn dies der Fall ist – würde die Person erneut im Melderegister erfasst und die Landesbehörde am neuen Wohnort würde über die Rückkehr informiert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Landesbehörde am alten Wohnort normalerweise nicht über die Rückkehr einer Person ins Inland informiert wird, wenn diese zuvor ins Ausland verzogen ist und ihre Auslandsadresse nicht mitgeteilt hat. Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass Personen die längere Zeit im Ausland waren sich nach ihrer Rückkehr wieder anmelden müssen und die Landesbehörde am neuen Wohnort in diesem Fall informiert wird.






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