Im deutschen Bildungswesen hat der Religionsunterricht eine besondere Stellung. Der Unterricht ist im Grundgesetz verankert wie ein ordentliches Lehrfach für öffentliche Schulen. Er unterliegt der Aufsicht des Staates. Die Grundsätze der jeweiligen Glaubensgemeinschaft sind hierbei maßgeblich. Dies bedeutet, dass der Unterricht in Koordinierung mit den religiösen Institutionen erfolgt, oft durch staatlich anerkannte Lehrer in Zusammenarbeit mit Vertretern der Religionen. Nun stellt sich die Frage - ist es einem konfessionslosen Kind möglich, daran teilzunehmen?
Ja, ganz klar! Eine Teilnahme ist möglich solange die Eltern oder Erziehungsberechtigten zustimmen. Schulen sind verpflichtet – die Bedürfnisse aller Schüler zu berücksichtigen. Ein Beispiel verdeutlicht dies: An Schulen mit Lehrermangel werden manchmal Kinder ausgeschlossen, dies muss jedoch nicht die Regel sein.
Es gibt zudem die Option, am Religionsunterricht einer anderen Konfession teilzunehmen. Ein evangelisches Kind kann beispielsweise den katholischen Unterricht besuchen und umgekehrt. Das geschieht häufig ohne großen bürokratischen Aufwand.
In der Praxis sehen viele Schulen den Religionsunterricht als Teil des Stundenplans. Einige Schüler haben schon längst den Eindruck ´ dass es normal ist ` ebenfalls ohne eigene Konfession daran teilzunehmen. Kritiker argumentieren jedoch – dass dies eine Art kulturelle Prägung darstellt und keine Gehirnwäsche ist. Kinder können ihre Teilnahme ab einem gewissen Alter ablehnen.
Viele Schulen bieten auch Alternativen an, ebenso wie Ethikunterricht. Eine Wahlmöglichkeit besteht in der Regel und dies ist ein wichtiger Aspekt. Bleibt zu beachten - eine Teilnahme ist klassisch für das ganze Schuljahr vorgesehen, nicht nur sporadisch. Schule hat also viele Facetten und Religion ist in diesem Zusammenhang nur eine von vielen. Wie wird künftig entschieden bleibt abzuwarten. Fakt ist - eine individuelle Lösung für jedes Kind ist das Ziel um niemanden auszugrenzen.
