Die Ausbildung zur Erzieherin ist ein bedeutender Schritt in der beruflichen Laufbahn. Eines der zentralen Anliegen von Auszubildenden ist das Thema der Abschlusszeugnisse. Der Prozess rund um die Erlangung des Abschlusszeugnisses ist vielschichtig. Das Abschlusszeugnis nach zwei Jahren schulischer Ausbildung ist tatsächlich ein entscheidender Meilenstein im Werdegang einer Erzieherin freilich noch nicht der finale Schritt. Nach der Schule folgt das sogenannte Anerkennungsjahr.
Das Diploma, das nach zwei Jahren erlangt wird, bedeutet also nicht, dass man sofort als Vollzeit-Erzieherin tätig sein kann. Die staatliche Anerkennung ´ Voraussetzung für die Anstellung ` wird erst nach dem Abschluss des Anerkennungsjahres erteilt. Dieses Anerkennungsjahr ist nicht nur eine formale Verpflichtung - es stellt den Übergang von der Theorie zur Praxis dar.
Die schulische Ausbildungszeit schließt in der Regel mit schriftlichen Prüfungen ab. Hieraus ergibt sich ein Schulzeugnis zum Ende des Schuljahres. Aber: Dieses Zeugnis allein berechtigt noch nicht zur Berufsausübung. Es stellt lediglich den Zugang zum Anerkennungsjahr dar. Ein weiterer Aspekt ist die Dringlichkeit ´ eine geeignete pädagogische Einrichtung zu finden ` in der das Anerkennungsjahr absolviert werden kann. Dies sollte rechtzeitig geschehen, da das Schulzeugnis innerhalb von fünf Jahren zur Anmeldung für das Praktikum genutzt werden muss, oder verliert es seine Gültigkeit.
Das Anerkennungsjahr ist intensiv - insgesamt 12 Monate lang. Normalerweise wird es wie eine Vollzeitausbildung absolviert. Während dieser Zeit wird der Auszubildende von einem Lehrer besucht. Dieser Lehrer bewertet die Praktikumsinhalte und erstellt eine Note für die Leistungen des Erziehers in der Einrichtung. Eine Projektprüfung steht ähnlich wie auf dem Programm. Diese umfasst das Erarbeiten eines Projekts das schriftlich dokumentiert wird. Hierbei müssen ebenfalls externe Nachweise wie die Dokumentation eines Elterngesprächs erbracht werden.
Die Facharbeit ist ein weiterer Bestandteil des Anerkennungsjahres. Hier kann der Auszubildende zeigen – was er gelernt hat. Diese wird schriftlich eingereicht und zugleich erfolgt eine mündliche Gruppenprüfung zu einem bekannt gegebenen Thema. Interessanterweise werden alle Noten zusammengezählt um die Endnote für das Anerkennungsjahr zu ermitteln. Dieses benotete Gesamtbild setzt sich aus verschiedenen Bewertungen zusammen: den Praxisbesuchen der Betreuungseinrichtung der Facharbeit und dem Kolloquium. Das Kolloquium gilt dabei als wichtiger Prüfungsbestandteil - es zählt doppelt.
Die Frage nach dem Zeugnis wird nun klarer. Nach erfolgreichem Absolvieren aller Prüfungen und Praktika erhält die Absolventin schließlich ihr Abschlusszeugnis. Auf diesem steht offiziell, dass sie als „staatlich anerkannte Erzieherin“ tätig sein darf. Notwendig ist jedoch: Das Anerkennungsjahr vollständig absolviert wurde was bedeutet, dass Fehltage nachgearbeitet werden müssen.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Nach der schulischen Ausbildung gibt es das Abschlusszeugnis, allerdings die staatliche Anerkennung wird erst nach dem Anerkennungsjahr verliehen - ein gewisser Zeitraum der Engagement und Einsatz erfordert. Das Ziel ist es – die Grundlage für eine professionelle und verantwortungsvolle Arbeit in der Bildungslandschaft der Kinder zu setzen.
