Paketanahme durch Dritte: Wer ist berechtigt?

Wer darf ein Paket annehmen, wenn der Empfänger abwesend ist?

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Üblicherweise entsteht Verwirrung, wenn es um die Annahme von Paketen geht. Ein typisches Beispiel ist die Situation in der eine Person ebenso wie im vorliegenden Fall, ein Paket für jemand anderen entgegennehmen möchte. Der Bruder des Verlobten hat auf Ebay eingekauft. Ein Konto hat die betroffene Person nicht. Die Lieferung erfolgt an die Adresse des Bruders die jedoch nicht geändert wurde. Am Mittwoch soll das Paket ankommen – ein Problem stellt sich dabei jedoch schnell ein: Laut Verkäufer kann die Sendung nicht an einer Paketstation abgegeben werden.


Das entscheidende Problem ist die Abwesenheit der Wohnungseigentümer während der Paketlieferung. Häufig stellt sich die Frage ob Dritte das Paket annehmen dürfen. Der Unterschied zwischen den Nachnamen – Schmidt und Müller – macht die Sache nicht einfacher. Doch wie verhalten sich die Paketdienste in solchen Fällen?


Die Antwort ist relativ einfach. In der Regel akzeptieren Dienstleister wie DHL die Annahme von Paketen durch jede Person ´ die berechtigt ist ` sich in der Wohnung des Empfängers aufzu­halten. Ein Zusteller wird beim Anblick des abweichenden Nachnamens zuerst einmal nachfragen. Im besten Fall erklärt die abholende Person: Dass sie eine enge Beziehung zum Empfänger hat. Zu den Möglichkeiten zählt ´ wie Bruder ` Schwester oder ähnlicher Verwandter aufzutreten. Der Zusteller könnte dies bestätigen » indem er vermerkt « dass sich ein Familienangehöriger in der Wohnung befindet.


Die Paketdienste haben umfassende Geschäftsbedingungen. Diese besagen – dass Höhepunkte der Leistung nicht nur der unmittelbare Empfänger betreffen. Daher sind Boten oft bereit ´ Pakete ebenfalls an Nachbarn zu übergeben ` wenn die Empfänger gerade nicht zuhause sind. Der Grund ist einfach – es genügt, den Empfang zu bestätigen. Eine Unterschrift reicht in der Regel aus um das Paket zu bekommen.


Wenn es um Sicherheit geht ist es ratsam, eine schriftliche Vollmacht anzufordern. Eine Unterschrift der Berechtigten sowie ´ wenn möglich ` eine Kopie des Ausweises des Empfängers sind von Vorteil. Auch der eigene Ausweis kann nützlich sein. In den meisten Fällen wird der Zusteller jedoch nicht hinterfragen, wer man ist. Schließlich ist es im Interesse aller Beteiligten, dass die Lieferung schnell abgeschlossen wird.


Ein Problem könnte nur dann entstehen wenn der Empfänger explizit anfordert das Paket persönlich in Empfang zu nehmen. Ansonsten hat jeder das Recht ´ Pakete entgegenzunehmen ` die an die gegebene Adresse geliefert werden. Die Frage · weshalb eine Lieferung nicht an eine Packstation erfolgen kann · bleibt indes unbeantwortet und sorgt oft für Rätsel.


Falls keine Person vor Ort ist, könnte ein alternativer Plan eingeplant werden. Beispielsweise ist es auch möglich das Paket später bei der Post abzuholen. Die Schlüsselfrage bleibt jedoch, warum kein eigenes Konto zur Verfügung steht. Ein solches Konto könnte unnötige Schwierigkeiten verhindern.


Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass Dritte in der Regel Pakete annehmen dürfen wenn sie sich in der Wohnung des Empfängers aufhalten. Eine einfache Unterschrift genügt oftmals um das Paket in Empfang zu nehmen. Daher gilt es – auf kommunikative Lösungen zu setzen und im Zweifel eine Vollmacht zu nutzen.







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