Urlaub in der Altenpflege - Wie wird er richtig angerechnet?

Wie beeinflusst die Urlaubsregelung in der Altenpflege die Planung für Auszubildende?

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Urlaub in der Altenpflege - das klingt nach Erholung und Entspannung. Doch wie sieht die Realität aus? Die Regelungen für Auszubildende in diesem Sektor sind klar definiert, bieten jedoch Raum für Verwirrung. Das Beispiel einer Auszubildenden zeigt dies deutlich. Sie ist im ersten Lehrjahr und fragt sich ebenso wie es um ihren Urlaubsanspruch steht. Ein wichtiger Punkt in dieser Diskussion ist die wöchentliche Arbeitszeit – ist es eine 5-Tage-Woche oder eine 6-Tage-Woche? Diese Frage hat direkte Auswirkungen auf die Anzahl der Urlaubstage.

Ein Aspekt » der oft nicht beachtet wird « betrifft das Wochenende. Der Sonntag verdient besondere Beachtung. In der Regel wird der Sonntag – als freier Tag – nicht in die Berechnung des Urlaubs mit einbezogen. Vielmehr wird für einen gearbeiteten Sonntag ein Ersatzruhetag gewährt. Gibt es Zuschläge wird es komplexer. Die gleiche Regel gilt jedoch nicht – wenn man tatsächlich am Wochenende arbeitet. Ist dies der Fall muss vor einem möglichen Urlaub berücksichtigt werden wie viele Tage man eigentlich braucht.

Ob eine 5-Tage-Woche oder eine 6-Tage-Woche – die Berechnung bleibt präzise. Und das ohne großen Spielraum. Bei einer 5-Tage-Woche reduzieren sich die Urlaubstage für zwei Wochen auf 10 Tage. In einer 6-Tage-Woche sind es 12 Tage. Das bedeutet; wer für zwei Wochen Erholung plant, sollte die richtige Anzahl an Urlaubstagen beanspruchen.

Aber was passiert, wenn der Betrieb am Wochenende fordert? Ein Wochenenddienst während des Urlaubs ist laut Vorschrift nicht zulässig. Ein Auszubildender muss verstehen – dass ein solcher Dienst als Sonderfall behandelt wird. Notwendigkeiten ´ die eine Rückkehr am Wochenende erfordern ` sind glücklicherweise nicht die Regel. Dennoch könnte eine Überprüfung des Arbeitsvertrags hilfreich sein um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Um klarzustellen: Bezieht sich die Arbeitszeit auf eine 5-Tage-Woche, so ist für zwei Wochen Urlaub ein Abzug von 10 Tagen korrekt.

Der Montag nach dem Wochenende, dann ähnlich wie in die Planung einbeziehen – das ist die Realität für viele Auszubildende. Urlaub muss sorgfältig vorgesehen werden. Für Auszubildende gilt es besonders aufmerksam zu sein. Schließlich kann der unüberlegte Umgang mit den Urlaubsansprüchen zu unerwarteten Schwierigkeiten führen. Der Arbeitgeber kann durchaus zulassen, dass Mitarbeiter am Wochenende arbeiten – aber das muss sachlich und fair gestaltet werden. Nur so kann sowie die Ausbildungszeit als ebenfalls die Freizeit Balance gewinnen.

Diesen Grundsatz sollten vor allem Auszubildende im Gesundheitswesen-
schätzen. Sich über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren ist unabdingbar. Im Endeffekt zählt es, sich in die jeweiligen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einzuarbeiten; um mögliche Konflikte im Alltag effektiv zu umgehen.






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