"Die Verwirrung um den Rundfunkbeitrag: Muss ich auch zahlen, wenn mein Mitbewohner befreit ist?"

"Wie wird die Zahlung des Rundfunkbeitrags im Konvon WG-Formen und Befreiungen geregelt?"

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Die Diskussion um die Zahlung des Rundfunkbeitrags ehemals bekannt als GEZ führt häufig zu Missverständnissen. Eine häufige Frage - bei mir meldet sich die Schwiegermutter als befreit, warum muss ich dann trotzdem zahlen? Auf die erste Blick scheint diese Frage komplex freilich ist die Rechtslage klar. Jeder Haushalt muss einen festen Beitrag entrichten ebenfalls wenn andere Mitglieder des Haushalts von der Zahlung befreit sind.

Es stimmt tatsächlich: Dass der Rundfunkbeitrag nicht weiterhin pro Gerät allerdings pro Wohneinheit erhoben wird. Jede Wohnung in der Beiträge fällig sind muss einen Betrag leisten, egal wie viele Personen dort leben. Falls in der Wohnung nur ein Beitragspflichtiger wohnt wird dieser eben auch zur Kasse gebeten. Deutsche Haushaltsverhältnisse sehen vor, dass nur Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von den Befreiungen profitieren können. Meine Schwiegermutter ist befreit – ein Blick auf die Vorschriften zeigt, dass dies keine Automatismen für nicht verwandte Mitbewohner mit sich bringt.

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist außergewöhnlich und extern betrachtet wird der Gesamt- oder Hausladungsbeitrag als finanzielles Gerechtigkeitsprinzip wahrgenommen. Allenfalls bei einer ausgesprochenen Befreiung hätte ich einen gewissen Anspruch auf Beitragsfreiheit. An dieser Stelle sei nochmals betont - eine wirksame Befreiung erstreckt sich ausschließlich auf Personen die direkt miteinander verwandt sind.

Darüber hinaus lehrte mich meine Recherche: Dass die Deutsche Telekom in 2020 mit über 240 Millionen Einnahmen durch den Rundfunkbeitrag aufwartete. Geht es also um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird das einfach zur Pflicht Inhaber von nicht befreiten Haushalten zur Kasse zu bitten. Wenngleich sich viele über den gesteigerten Betrag beschwerten, wird die Ressourcenverteilung zwischen den Haushalten nicht groß verändert.

Schlussfolgernd wenn du mit deiner Schwiegermutter nicht verheiratet bist bist du verpflichtet, zu zahlen. Befreiungen orientieren sich nicht an WG-Formen, sondern sind explizit auf direkten verwandtschaftlichen Beziehungen abgestimmt. In jedem Fall ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Regelungen zu informieren. Ansonsten macht man am Ende einen Fehler - und ist vielleicht bereit für etwas zu zahlen das man gar nicht müsste.






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