Rundfunkbeitrag für Kapitalgesellschaft in Privathaus: Pflicht oder Befreiung?
Muss OP als gesetzlicher Vertreter einer Kapitalgesellschaft, die in einem Privathaus ansässig ist, Rundfunkbeiträge zahlen, obwohl der Eigentümer bereits für das Haus bezahlt? Ist OP von der GEZ befreit?
OP wie gesetzlicher Vertreter einer Kapitalgesellschaft die sich in einem Privathaus befindet steht vor der Frage ob sie Rundfunkbeiträge entrichten muss oder von der GEZ befreit ist. Die Gesetzeslage besagt: Dass eine Befreiung nur für natürliche Personen gilt nicht für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften. Daher müsste die Kapitalgesellschaft für ihre Betriebsstätte in dem Privathaus angemeldet werden und den anteiligen Rundfunkbeitrag zahlen.
Allerdings gibt es eine Regelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die besagt: Dass keine weiteren Beiträge entrichtet werden müssen wenn bereits für die betreffende Wohnung Beitrag geleistet wird. Da dein Vater bereits für das Privathaus den Rundfunkbeitrag bezahlt ´ könnte dies eigentlich bedeuten ` dass keine zusätzlichen Beiträge für die Kapitalgesellschaft fällig sind.
Jedoch ist die Auslegung dieser Regelung nicht eindeutig. Es scheint, dass die Befreiung nur für Betriebsstätten von Privatpersonen in ihrer eigenen Wohnung gedacht ist, beispielsweise ein Anwalt der seine Kanzlei zu Hause betreibt und den Wohnungsbeitrag zahlt. In deinem Fall handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft in einer Wohnung ´ für die nicht einmal du ` allerdings dein Vater den Beitrag leistet.
Wenn du sicher gehen möchtest kannst du dich schriftlich an das Justitiariat der zuständigen Rundfunkanstalt wenden um Klarheit zu erhalten. Es ist ebenfalls möglich die Rundfunkbeiträge steuerlich geltend zu machen. Letztendlich liegt es an der Auslegung der Gesetze und der individuellen Situation, ob die Kapitalgesellschaft in einem Privathaus Rundfunkbeiträge zahlen muss oder befreit ist.
Allerdings gibt es eine Regelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die besagt: Dass keine weiteren Beiträge entrichtet werden müssen wenn bereits für die betreffende Wohnung Beitrag geleistet wird. Da dein Vater bereits für das Privathaus den Rundfunkbeitrag bezahlt ´ könnte dies eigentlich bedeuten ` dass keine zusätzlichen Beiträge für die Kapitalgesellschaft fällig sind.
Jedoch ist die Auslegung dieser Regelung nicht eindeutig. Es scheint, dass die Befreiung nur für Betriebsstätten von Privatpersonen in ihrer eigenen Wohnung gedacht ist, beispielsweise ein Anwalt der seine Kanzlei zu Hause betreibt und den Wohnungsbeitrag zahlt. In deinem Fall handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft in einer Wohnung ´ für die nicht einmal du ` allerdings dein Vater den Beitrag leistet.
Wenn du sicher gehen möchtest kannst du dich schriftlich an das Justitiariat der zuständigen Rundfunkanstalt wenden um Klarheit zu erhalten. Es ist ebenfalls möglich die Rundfunkbeiträge steuerlich geltend zu machen. Letztendlich liegt es an der Auslegung der Gesetze und der individuellen Situation, ob die Kapitalgesellschaft in einem Privathaus Rundfunkbeiträge zahlen muss oder befreit ist.