Briefgeheimnis: Was tun, wenn jemand Ihre Post öffnet?

Was sind die rechtlichen Schritte, die man unternehmen kann, wenn die eigene Post unbefugt geöffnet wird?

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Der Schutz des Briefgeheimnisses ist in Deutschland ein hohes Gut. Jeder bekommt Post – die an ihn gerichtet ist. Sie wird mit einem gewissen Vertrauen versendet. Daher ist es umso besorgniserregender ´ wenn Briefe geöffnet werden ` die nicht für andere bestimmt sind. Erschwerend hinzu kommt – dass das Problem in der heutigen digitalen und vernetzten Welt eher zunehmen könnte. Die Frage aufgeworfen – was kann man dagegen tun?

Zunächst müssen wir uns den rechtlichen Aspekt ansehen. Gemäß § 202 Strafgesetzbuch (StGB) stellt das unbefugte Öffnen eines verschlossenen Briefes eine Straftat dar. Wer also den Brief eines anderen öffnet ebenfalls in einer möglicherweise unmissverständlichen Absicht macht sich strafbar. Ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann die Konsequenz sein. Aber das ist nicht alles. Der Gesetzgeber hat auch klar gestellt: Dass eine uneingeschränkte Kenntnisnahme des Inhalts durch technische Mittel ähnlich wie unter Strafe steht. Das zeigt die Ernsthaftigkeit dieser Angelegenheit.

Falls die Überlegung zum Anzeige erstatten aufkommt, könnte man dies entweder gegen Unbekannt tun oder – wenn man sich absolut sicher ist – gezielt gegen den Nachbarn. Doch Vorsicht ist geboten: Falsche Verdächtigungen können zu einem rechtlichen Nachteil führen. Ist der Verdacht unbegründet könnte man selbst strafrechtlich belangt werden.

Eine pragmatische Lösung wäre, einen Briefkasten zu benutzen der so konstruiert ist, dass kein Zugriff von außen möglich ist. Diese Art von Briefkästen gibt es heutzutage in verschiedenen Designs und Sicherheitsstufen. Kommunizieren Sie auch mit dem Postboten. Ein freundliches 💬 über die richtige Zustellung kann Wunder wirken. Möglicherweise kommt der Fehler aus Unachtsamkeit und kann durch ein klärendes Gespräch behoben werden.

Jemand in der Nachbarschaft – der falsche Briefträger – kann ebenfalls Ursachen einer unzulässigen Handlung sein. Ein gemeinschaftlicher Briefkasten könnte hier weitere Probleme verursachen. Man muss überlegen ob die Anlage eine derartige Argumentation stützt oder nicht. In großen Wohnanlagen sind solche Probleme nicht unüblich.

Die Frage der Verbalisierung des Problems darf auch nicht unter den Teppich gekehrt werden. Ein offenes Gespräch zuerst mit dem mutmaßlichen Öffner ist oft der friedvollste Weg. Ein Streit kann aus einem Missverständnis entstehen. Manchmal ist die Lösung recht einfach – Kommunikation ist der Schlüssel.

In extremen Fällen muss man tatsächlich über die rechtlichen Möglichkeiten nachdenken – darunter ggf․ auch den Rechtsweg berücksichtigen. Zuvor ist jedoch der liebe Gott gebeten: Dass man zuerst einen vernünftigen Dialog anstrebt. In einer Gesellschaft · in der Privatleben und individuelle Freiheiten respektiert werden sollten · sollte ein gewisses Verfahren zur Konfliktbewältigung in den Vordergrund gestellt werden.

Schlussendlich ist jede Situation individuell. Die Entscheidung ´ was zu tun ist ` erfordert eine Analyse der Umstände. Dies könnte unter anderem die Schwere des Vergehens die Höhe des Vertrauens zu den Nachbarn und auch die persönliche Geschichte in der Nachbarschaft betreffen. Ein wichtiges Fazit bleibt auf Kommunikation und rechtliche Schritte zurückzugreifen müssen gut überlegt sein.






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