Gewährleistung und Garantie bei Möbeln: Was Käufer wissen sollten
Wie lange gilt die Gewährleistung auf Möbel und welche Rechte haben Käufer bei Mängeln?
Der Kauf von Möbeln ist nicht nur eine Investition in die Einrichtung. Auch rechtliche Aspekte spielen eine erhebliche Rolle. Wer eine 🛋️ oder einen Tisch kauft sollte sich über Gewährleistung und Garantie im Klaren sein. In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistungspflicht für Möbel zwei Jahre. Dieser Zeitraum ist entscheidend für Käufer die bei Mängeln handeln möchten.
Ein Kunde berichtet von einem problematischen Kauf. Nach nur einem Jahr sprang die Hälfte der Federn seiner Couch heraus. Es handelt sich hier um einen klassischen Fall. Der Käufer hat nichts falsch gemacht. Folglich kommt die Frage auf: Wie wahrt der Käufer nun seine Rechte? Die Gewährleistung ist » ebenso wie gesagt « gesetzlich geregelt. Diese greift automatisch und ist nicht zu verwechseln mit der freiwilligen Garantie des Herstellers.
Der erste Schritt den ein Käufer unternehmen sollte ist die schriftliche Reklamation beim Möbelhändler. Ein Einschreiben mit Rückschein gibt nicht nur Sicherheit. Es liefert ebenfalls einen Nachweis über den Kontakt. Darin sollte der Käufer den Kaufvertrag referenzieren. Er beschreibt den Mangel deutlich und setzt eine Frist zur Mängelbeseitigung – üblicherweise vier Wochen.
Allerdings ist es wichtig den sogenannten Herstellermangel zu betonen. Der Käufer hat die Möbel sachgerecht genutzt. Daher ist der Händler in der Pflicht eine Reparatur zu garantieren. Es ist nicht ratsam – einen Kundenservice anzurufen. Schließlich versuchen Möbelhäuser oft, ihre Verantwortung durch Hotlines an die Hersteller abzuwälzen. Dies bringt für den Kunden nur zusätzliche Probleme meist verursacht durch schlecht informierte Mitarbeiter.
Zusätzlich sollte der Käufer seine Kontaktdaten in das Schreiben aufnehmen um den Prozess der Mängelbeseitigung zu beschleunigen. Ein seriöses Möbelhaus wird auf das Schreiben reagieren und Lösungen anbieten. Unseriöse Händler hingegen werden versuchen den Kunden mit Preisnachlässen oder Gutscheinen abzuspeisen. Der Kunde sollte sich auf keinen Fall darauf einlassen.
Der Käufer kann die gesetzlich eingeräumte Gewährleistung sowie gegenüber dem Händler als auch direkt beim Hersteller geltend machen. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf ist es Aufgabe des Händlers zu beweisen, dass der Mangel nicht schon von Anfang an vorhanden war. Nach diesen sechs Monaten jedoch verschiebt sich die Beweislast. Der Käufer muss nun nachweisen: Der Mangel bereits beim Kauf existierte – ein Umstand der oft als Beweisumkehr bezeichnet wird.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Käufer nach Ablauf der ersten Frist nach einer weiteren Frist von zwei Wochen erneut ein Einschreiben senden, falls keine Reaktion erfolgt. Es ist dann ratsam anzukündigen: Dass rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden. In diesen Fällen wird der Händler oft schnell reagieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland für Möbel sowohl für den Händler als auch für den Käufer von zentraler Bedeutung ist. Käufer sollten sich über ihre Rechte im Klaren sein. Kleinste Mängel sollten sofort reklamiert werden um rechtliche Ansprüche geltend machen zu können. Schließlich gilt die Devise: Der Käufer hat Rechte und die Verkäufer sind in der Pflicht diese zu respektieren.
Ein Kunde berichtet von einem problematischen Kauf. Nach nur einem Jahr sprang die Hälfte der Federn seiner Couch heraus. Es handelt sich hier um einen klassischen Fall. Der Käufer hat nichts falsch gemacht. Folglich kommt die Frage auf: Wie wahrt der Käufer nun seine Rechte? Die Gewährleistung ist » ebenso wie gesagt « gesetzlich geregelt. Diese greift automatisch und ist nicht zu verwechseln mit der freiwilligen Garantie des Herstellers.
Der erste Schritt den ein Käufer unternehmen sollte ist die schriftliche Reklamation beim Möbelhändler. Ein Einschreiben mit Rückschein gibt nicht nur Sicherheit. Es liefert ebenfalls einen Nachweis über den Kontakt. Darin sollte der Käufer den Kaufvertrag referenzieren. Er beschreibt den Mangel deutlich und setzt eine Frist zur Mängelbeseitigung – üblicherweise vier Wochen.
Allerdings ist es wichtig den sogenannten Herstellermangel zu betonen. Der Käufer hat die Möbel sachgerecht genutzt. Daher ist der Händler in der Pflicht eine Reparatur zu garantieren. Es ist nicht ratsam – einen Kundenservice anzurufen. Schließlich versuchen Möbelhäuser oft, ihre Verantwortung durch Hotlines an die Hersteller abzuwälzen. Dies bringt für den Kunden nur zusätzliche Probleme meist verursacht durch schlecht informierte Mitarbeiter.
Zusätzlich sollte der Käufer seine Kontaktdaten in das Schreiben aufnehmen um den Prozess der Mängelbeseitigung zu beschleunigen. Ein seriöses Möbelhaus wird auf das Schreiben reagieren und Lösungen anbieten. Unseriöse Händler hingegen werden versuchen den Kunden mit Preisnachlässen oder Gutscheinen abzuspeisen. Der Kunde sollte sich auf keinen Fall darauf einlassen.
Der Käufer kann die gesetzlich eingeräumte Gewährleistung sowie gegenüber dem Händler als auch direkt beim Hersteller geltend machen. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf ist es Aufgabe des Händlers zu beweisen, dass der Mangel nicht schon von Anfang an vorhanden war. Nach diesen sechs Monaten jedoch verschiebt sich die Beweislast. Der Käufer muss nun nachweisen: Der Mangel bereits beim Kauf existierte – ein Umstand der oft als Beweisumkehr bezeichnet wird.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Käufer nach Ablauf der ersten Frist nach einer weiteren Frist von zwei Wochen erneut ein Einschreiben senden, falls keine Reaktion erfolgt. Es ist dann ratsam anzukündigen: Dass rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden. In diesen Fällen wird der Händler oft schnell reagieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland für Möbel sowohl für den Händler als auch für den Käufer von zentraler Bedeutung ist. Käufer sollten sich über ihre Rechte im Klaren sein. Kleinste Mängel sollten sofort reklamiert werden um rechtliche Ansprüche geltend machen zu können. Schließlich gilt die Devise: Der Käufer hat Rechte und die Verkäufer sind in der Pflicht diese zu respektieren.