Gewährleistung und Garantie beim privaten Autoverkauf

Muss ein Verkäufer beim privaten Autoverkauf Gewährleistung oder Garantie geben?

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Nein beim privaten Autoverkauf ist der Verkäufer nicht verpflichtet Gewährleistung oder Garantie zu geben. Die Gewährleistung kann vom Verkäufer ausgeschlossen werden, während Garantien und Zusicherungen üblicherweise bei Privatverkäufen nicht gegeben werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für arglistige Täuschungen. Im folgenden Text werde ich genauer erläutern was Gewährleistung und Garantie bedeuten und wie sie beim privaten Autoverkauf gehandhabt werden.

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung die den Käufer bei Mängeln an der gekauften Sache schützt. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer eine mängelfreie Sache zu übergeben. Tritt innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf ein Mangel auf, kann der Käufer Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Der Verkäufer kann die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken, wenn er ein gewerblicher Verkäufer ist.

Beim privaten Autoverkauf besteht die Möglichkeit die Gewährleistung auszuschließen. Dies geschieht üblicherweise durch den Zusatz "gekauft wie gesehen" oder "Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung". Mit diesem Ausschluss übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung für Mängel am Fahrzeug. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass arglistige Täuschungen nicht vom Gewährleistungsausschluss abgedeckt sind. Wenn der Verkäufer bewusst Mängel verschweigt oder falsche Informationen gibt, kann der Käufer trotz des Ausschlusses der Gewährleistung rechtliche Schritte einleiten.

Garantien sind freiwillige Zusicherungen des Verkäufers die betreffend die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Der Verkäufer garantiert bestimmte Eigenschaften oder Funktionen des Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum. Beim privaten Autoverkauf werden Garantien in der Regel nicht gegeben. Es liegt im Ermessen des Verkäufers ob er eine Garantie anbieten möchte.

Es ist wichtig: Dass Käufer und Verkäufer die rechtlichen Bestimmungen des privaten Autoverkaufs kennen. Der Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen jedoch bei arglistiger Täuschung haftet er weiterhin für Mängel am Fahrzeug. Der Käufer sollte das Fahrzeug vor dem Kauf gründlich prüfen und bei Mängeln den Verkäufer informieren. Es wird empfohlen ´ den Kaufvertrag schriftlich festzuhalten ` um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden.






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