Defekte Reitstiefel - Keine Gewährleistung?
Darf die Gewährleistung bei defekten Reitstiefeln nach 1 1/2 Jahren verweigert werden? Die Gewährleistung bei defekten Reitstiefeln kann nach 1 1/2 Jahren unter bestimmten Umständen verweigert werden. Es kommt darauf an, ob der Mangel bereits bei der Übergabe der Stiefel vorhanden war, ob ein zu erwartender Verschleiß vorliegt oder ob der Mangel durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht wurde.