Defekte Reitstiefel - Keine Gewährleistung?

Darf die Gewährleistung bei defekten Reitstiefeln nach 1 1/2 Jahren verweigert werden?

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Die Gewährleistung bei defekten Reitstiefeln kann nach 1⸴1/2 Jahren unter bestimmten Umständen verweigert werden. Es kommt darauf an, ob der Mangel bereits bei der Übergabe der Stiefel vorhanden war, ob ein zu erwartender Verschleiß vorliegt oder ob der Mangel durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht wurde. In diesem konkreten Fall scheint es schwierig zu sein, nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Es könnte sich dabei um einen zu erwartenden Verschleiß handeln oder um einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Stiefel. Die Gewährleistung gilt in der Regel für einen Zeitraum von 2 Jahren, allerdings in den ersten sechs Monaten liegt die Beweislastumkehr beim Verkäufer.

Eine mögliche Lösung in diesem Fall könnte sein zu einem Schuster zu gehen und eine Reparatur der Stiefel zu versuchen. Eine andere Möglichkeit ist es dem Verkäufer oder Hersteller deutlich zu machen: Dass dies das erste und letzte Mal ist, dass man sich für dieses Produkt entschieden hat. Hierbei kann ebenfalls auf den eigenen Youtube-Channel hingewiesen werden um möglicherweise Druck auszuüben.

Es wird darauf hingewiesen: Dass es anscheinend ein Problem mit dem Schnitt oder der Machart der Stiefel gibt. Um dies nachweisen zu können ´ ist es wichtig ` dass man über entsprechende Beweise verfügt. Wenn möglich sollte man auch einen Anwalt konsultieren der über einen Rechtsschutz verfügt um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Ein weiterer Aspekt der zu berücksichtigen ist ist die Passform der Stiefel. Wenn die Stiefel nicht richtig passen können sie sich abreiben und Blasen verursachen. Dies liegt dann nicht an einem Verarbeitungsmangel, allerdings an der falschen Größe oder Passform der Stiefel. Es könnte auch sein: Dass die falschen Socken oder keine angemessenen Einlagen genutzt wurden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gewährleistung bei defekten Reitstiefeln nach 1⸴1/2 Jahren unter gewissen Umständen verweigert werden kann. Es ist wichtig – die genauen Umstände und den möglichen Grund für den Mangel zu ermitteln. Eine Untersuchung des Schnitts oder der Machart der Stiefel und auch der Passform und des Gebrauchsverhaltens kann dabei helfen die Situation besser zu verstehen und mögliche Lösungen zu finden.






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