Anspruch auf Entschädigung bei Schimmel in Mietwohnung

Habe ich als Mieter einer Genossenschaftswohnung Anspruch auf Entschädigung für meine Möbel, die nicht in die neue Wohnung passen, die mir wegen Schimmel in der alten Wohnung angeboten wurde?

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Als Mieter einer Genossenschaftswohnung hast du in der Tat Ansprüche, wenn Schimmel in der Wohnung auftritt und deine Möbel Schaden nehmen oder nicht in die Ersatzwohnung passen. In deinem Fall hast du bereits eine neue Wohnung von der Genossenschaft angeboten bekommen jedoch deine Möbel passen dort nicht. Du möchtest deshalb wissen ob du von der Genossenschaft finanzielle Hilfe erwarten kannst um neue Möbel zu kaufen.

In der Regel ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass die gemietete Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Das bedeutet auch, dass er für Schäden durch Schimmelbefall aufgrund von undichten Stellen ebenso wie in deinem Fall dem undichten Dach haftet. Du solltest daher den Schaden unverzüglich bei der Genossenschaft anzeigen und auf die notwendigen Reparaturen drängen.

Da die Genossenschaft dir bereits eine neue Wohnung angeboten hat könnte sie ebenfalls bereit sein dir finanzielle Unterstützung für den Kauf neuer Möbel zu gewähren. Schließlich ist es in ihrem Interesse, dass du als Mieter zufrieden bist und in der neuen Wohnung bleiben möchtest. Du könntest daher mit der Genossenschaft verhandeln und einen Vergleich in Bezug auf die Kosten für neue Möbel aushandeln.

Essenziell bleibt: Dass du alle Schäden an deinen Möbeln und die Unannehmlichkeiten die dir durch den Schimmelbefall entstanden sind, dokumentierst. Fotos von den betroffenen Möbeln und den feuchten Wänden und auch Belege über den Kauf der Möbel könnten dabei helfen, deine Ansprüche zu untermauern.

Sollten die Verhandlungen mit der Genossenschaft nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, könntest du auch rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen um deine Ansprüche geltend zu machen.

In jedem Fall ist es wichtig, dass du deine Rechte als Mieter kennst und bei Schimmelbefall in der Wohnung nicht zögerst, den Vermieter darüber zu informieren und eine angemessene Lösung zu verlangen.






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