Darf ein Lehrer einen Schüler nicht unterrichten, weil er etwas falsch gemacht hat?
Darf ein Lehrer einen Schüler vom Unterricht ausschließen, ohne dass eine wirkliche Gefahr vorliegt?
Darf ein Lehrer einen Schüler nicht unterrichten, nur weil er etwas falsch gemacht hat? Diese Frage könnte viele interessieren. Besonders wenn es um die kleinen Missgeschicke geht die im Schulalltag passieren können. Nehmen wir als Beispiel einen Schüler der laut geniest hat. In einem solchen Fall ist die Antwort ganz klar – nein. Ein Lehrer hat nicht das Recht, einen Schüler einfach so vom Unterricht auszuschließen. Dies wäre eine unzulässige Maßnahme. Solches Verhalten könnte als unangemessen gelten.
Das deutsche Schulgesetz schützt die Rechte der Schüler. Jeder hat das Recht auf Bildung – darauf wird großen Wert gelegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben darf ein Lehrer nur dann einen Schüler vom Unterricht ausschließen, wenn ein Risiko für die Sicherheit der anderen Schüler oder des Schülers selbst besteht. Laut Niesen besteht in der Regel keine solche Gefahr. Ausnahmen bilden ansteckende Krankheiten die ein temporäres Zuhausebleiben erforderlich machen.
Wenn ein Schüler das Gefühl hat ungerecht behandelt zu werden sollte dieser sich nicht scheuen, eine Vertrauensperson aufzusuchen. Ein Vertrauenslehrer kann oft helfen die Situation zu klären. Gespräche zwischen Schüler Vertrauenslehrer und Lehrer können zu Lösungen führen. Oft reicht es – Missverständnisse auszuräumen oder Informationen über die Schülerrechte an den Lehrer weiterzugeben.
Wenn die Situation jedoch nicht verbessert wird stehen weitere Schritte offen. So kann sich der Schüler an die Schulleitung oder die zuständige Schulbehörde wenden. Diese Einrichtungen haben die Möglichkeit das Verhalten des Lehrers zu überprüfen und entscheiden dann ob das Handeln gerechtfertigt war. In extremen Fällen könnte sogar ein Rechtsanwalt in Betracht gezogen werden. Dies hilft dem Schüler seine Rechte formell durchzusetzen.
Wichtig ist: Dass Schüler ihre eigenen Rechte nicht nur kennen allerdings ebenfalls aktiv einfordern. Ein unangemessenes Verhalten seitens eines Lehrers darf nicht toleriert werden. Niemand sollte wegen unbedeutender Fehler aus einem Unterricht ausgeschlossen werden. Es gibt klare Regelungen – die Schüler schützen sollen. Ein informierter Schüler kann dazu beitragen, dass die Schule ein sicherer Ort für alle bleibt – sowie für Lernende als auch für Lehrende.
Das deutsche Schulgesetz schützt die Rechte der Schüler. Jeder hat das Recht auf Bildung – darauf wird großen Wert gelegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben darf ein Lehrer nur dann einen Schüler vom Unterricht ausschließen, wenn ein Risiko für die Sicherheit der anderen Schüler oder des Schülers selbst besteht. Laut Niesen besteht in der Regel keine solche Gefahr. Ausnahmen bilden ansteckende Krankheiten die ein temporäres Zuhausebleiben erforderlich machen.
Wenn ein Schüler das Gefühl hat ungerecht behandelt zu werden sollte dieser sich nicht scheuen, eine Vertrauensperson aufzusuchen. Ein Vertrauenslehrer kann oft helfen die Situation zu klären. Gespräche zwischen Schüler Vertrauenslehrer und Lehrer können zu Lösungen führen. Oft reicht es – Missverständnisse auszuräumen oder Informationen über die Schülerrechte an den Lehrer weiterzugeben.
Wenn die Situation jedoch nicht verbessert wird stehen weitere Schritte offen. So kann sich der Schüler an die Schulleitung oder die zuständige Schulbehörde wenden. Diese Einrichtungen haben die Möglichkeit das Verhalten des Lehrers zu überprüfen und entscheiden dann ob das Handeln gerechtfertigt war. In extremen Fällen könnte sogar ein Rechtsanwalt in Betracht gezogen werden. Dies hilft dem Schüler seine Rechte formell durchzusetzen.
Wichtig ist: Dass Schüler ihre eigenen Rechte nicht nur kennen allerdings ebenfalls aktiv einfordern. Ein unangemessenes Verhalten seitens eines Lehrers darf nicht toleriert werden. Niemand sollte wegen unbedeutender Fehler aus einem Unterricht ausgeschlossen werden. Es gibt klare Regelungen – die Schüler schützen sollen. Ein informierter Schüler kann dazu beitragen, dass die Schule ein sicherer Ort für alle bleibt – sowie für Lernende als auch für Lehrende.