Anfechtbarkeit der mündlichen Abiturprüfung: Falsche Informationen und Verbalbehinderung

Kann die mündliche Abiturprüfung angefochten werden, wenn dem Schüler falsche Informationen übermittelt wurden und er während der Prüfung verbal behindert wurde?

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Die Anfechtung einer mündlichen Abiturprüfung ist grundsätzlich möglich, wenn die Prüfungsbedingungen nicht regelkonform waren. In diesem Fall, in dem dem Schüler falsche Informationen übermittelt wurden und er während der Prüfung verbal behindert wurde, könnten diese Umstände als Grundlage für eine Anfechtung dienen. Allerdings müssen Beweise für die Verletzung der Prüfungsordnung erbracht werden.

Bei der Anfechtung einer Prüfung müssen konkrete Verstöße gegen die Prüfungsordnung vorliegen. In diesem Fall hat die betreffende Lehrkraft dem Schüler vorher die Themen für die Deutsch-Mündliche Prüfung gesendet und ihm versichert, dass er ein Gedicht analysieren werde. Zudem fand vor der Prüfung ein simuliertes Zoom-Meeting statt, bei dem der Schüler ähnlich wie eine Gedichtsanalyse anfertigen musste. Entgegen dieser Ankündigung bekam der Schüler jedoch in der Prüfung eine fiktionale Kurzgeschichte. Dies könnte als Verstoß gegen die Prüfungsordnung gewertet werden, da dem Schüler eine falsche Information gegeben wurde und er sich nicht angemessen auf das prüfungsrelevante Thema vorbereiten konnte.

Des Weiteren wurde der Schüler während der Prüfung mehrfach verbal behindert. Seine Aussagen wurden von der Lehrkraft als "bereits gesagt" betitelt und er wurde häufig unterbrochen. Dies könnte als unangemessenes Verhalten seitens der Lehrkraft gewertet werden, da sie den Schüler in seiner Prüfungssituation gestört und beeinträchtigt hat.

Um die mündliche Abiturprüfung erfolgreich anfechten zu können » ist es wichtig « Beweise für die Verletzung der Prüfungsordnung und des fairen Prüfungsablaufs zu sammeln. Der Schüler sollte sämtliche Kommunikation mit der Lehrkraft und dem Prüfungsausschuss dokumentieren und gegebenenfalls Zeugen benennen können, die welche falschen Informationen und die Verbalbehinderung bestätigen können.

Es ist jedoch anzumerken: Dass eine Anfechtung einer mündlichen Abiturprüfung ein komplexer und langwieriger Prozess sein kann. Es ist ratsam zunächst das 💬 mit der betreffenden Lehrkraft dem Schulleiter oder dem Prüfungsausschuss zu suchen um die Situation zu klären und mögliche Lösungen zu finden. Sollte dies nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, kann eine formelle Beschwerde und Anfechtung der Prüfung in Erwägung gezogen werden.






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