Wann erfährt man das Ergebnis der mündlichen Prüfung?

Wann erhält man normalerweise das Ergebnis seiner mündlichen Prüfung im Rahmen des Abiturs?

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Normalerweise erfährt man das Ergebnis seiner mündlichen Prüfung nicht direkt im Anschluss, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt. Die genaue Zeit ´ wann die Ergebnisse mitgeteilt werden ` kann je nach Bundesland und Schule unterschiedlich sein.

In Niedersachsen wird das Ergebnis der mündlichen Prüfung in der Regel nicht direkt im Anschluss mitgeteilt. Es gibt meist feste Termine – zu denen die Notenvergabe stattfindet. In einigen Fällen kann es ebenfalls zu Verzögerungen kommen, wenn beispielsweise mehrere Prüfungen zeitgleich stattfinden. Die genauen Zeiten können je nach Zeitpunkt der Prüfung variieren. Zum Beispiel haben Schüler die ihre Prüfung um 11 ablegen möglicherweise die Möglichkeit ihre Note bereits um 13 zu erfahren. Schüler die ihre Prüfung jedoch ab 13 Uhr ablegen müssen möglicherweise bis 18 Uhr warten um ihre Note zu erhalten. Es ist also wichtig – sich über die genauen Termine und Uhrzeiten bei der jeweiligen Schule zu informieren.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) erfolgt die Notenvergabe für die schriftlichen Prüfungen normalerweise innerhalb von etwa zwei Wochen nach den Prüfungen. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Ergebnisse meistens über das schriftliche Abiturzeugnis. Für die mündliche Prüfung kann es allerdings auch dort zu einer separaten Notenvergabe kommen die sich zeitlich von den schriftlichen Ergebnissen unterscheidet.

In Bayern erhalten die Schülerinnen und Schüler das Ergebnis der mündlichen Prüfung üblicherweise zusammen mit den schriftlichen Ergebnissen und zwar einen Tag nach dem Ende des mündlichen Prüfungsteils. Das bedeutet, dass die 🎵 für die mündliche Prüfung nicht direkt im Anschluss mitgeteilt werden, sondern erst nach Abschluss aller Prüfungsteile.

Es ist wichtig zu beachten: Dass dies allgemeine Informationen sind und es je nach Schule und Bundesland zu Abweichungen kommen kann. Daher ist es ratsam – sich bei der eigenen Schule oder dem zuständigen Prüfungsamt über die genauen Termine und Vorgehensweisen zu informieren.






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