Vertragsabschlüsse am Telefon – Was Sie wissen sollten

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Telefonvertragsabschlüsse und wie können sich Verbraucher davor schützen?

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Der Abschluss eines Vertrags am ☎️ – das klingt nach einfacher Kommunikation. Doch wie viele von uns wissen, gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte die dabei beitragen – und das nicht nur in Deutschland. Anrufe ´ die oft unerwartet und unangemeldet kommen ` führen häufig zu Verwirrung und Unsicherheit. Eine entscheidende Frage bleibt: Wie viel darf ein Anrufer tatsächlich über dich wissen um einen Vertrag beenden zu können?

Rechtlich gesehen ist es möglich, Verträge mündlich zu schließen. Dies ist besonders relevant bei Telefonanrufen wo ein einfaches „Ja“ oder die Bestätigung deiner Daten genügen kann. Ein Anbieter benötigt in der Regel deinen Namen deine Anschrift und ebenfalls dein Geburtsdatum. Oftmals wollen sie auch eine Kontoverbindung hören – dies sollte jedoch mit Vorsicht betrachtet werden. Bei Finanzverträgen ist eine Schufa-Abfrage gängig; diese Informationen sind in der Regel erforderlich. Bei weniger komplexen Verträgen ´ ebenso wie beispielsweise einem Lottoabo ` reicht oft das Nötigste.

Kaltakquise – ein Begriff der viele aufschrecken lässt. Denn unerwünschte Anrufe sind nicht nur unangenehm; sie sind auch gesetzlich reglementiert. Diese Art der Werbung steht unter Strafe. Jeder „Vertrag“ der auf diese Weise entstanden ist, könnte als sittenwidrig betrachtet werden. In solch einem Fall gilt der Vertrag als von vornherein nichtig. Um sich rechtlich abzusichern – sollte man nach solchen Anrufen die Bundesnetzagentur informieren.

Konsequenz ist hierbei das Schlüsselwort. Hast du einen Anruf erhalten und keine schriftlichen Unterlagen, hast du auch keinen Vertrag abgeschlossen. Dennoch ´ die Unternehmen nutzen oft die Taktik ` die Unwissenheit der Verbraucher auszunutzen. Viele sogenannte „Betrüger“ übermitteln in diesen Fällen keine notwendigen Informationen persönlich. Sie vermeiden rechtliche Pflichten die welche Zustellung von Vertragsunterlagen und das Widerrufsrecht betreffen.

Wusstest du, dass ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt? Dies wird allerdings häufig unterlassen – und der Verbraucher steht alleine da. Wenn der Anrufer weiterhin belästigt ´ kann man diesen umgehend anwiesene ` solche Anrufe zu unterlassen. Hier sollte man unter anderem darauf hinweisen: Dass die Nichteinhaltung seines Wunsches schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Ein Anwalt könnte im Bedarfsfall eine kostspielige Unterlassungserklärung aufsetzen.

Die beängstigenden Möglichkeiten eines Telefonvertrags sind nicht von der Hand zu weisen. Man muss bedenken – dass der Anschlussinhaber nicht automatisch für alle abgeschlossenen Verträge haftet. Warst du das wirklich? Wer hat da am Telefon gesprochen? Diese Fragen verkomplizieren den Vertragsschluss. Du selbst bist in der komfortablen Position einfach aufzulegen. Oftmals genügt es ´ höflich aber bestimmt darauf hinzuweisen ` dass solch ein Verhalten nicht erwünscht ist.

Zusammenfassend ist es wichtig, sich der Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein – vor allem wenn es um unerwünschte Anrufe geht. Vor dem nächsten Telefonat lohnt sich ein Blick ins Internet unter dem Stichwort „unerwünschte Anrufe“. So minimierst du das Risiko – in einen unerwünschten Vertragsabschluss zu geraten. Schützen Sie Ihre Daten bleiben Sie wachsam und gestalten Sie Ihren Alltag ohne unnötige telefonische Verträge.






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