Datenschutz im Krankenhaus - Wer darf Auskunft erhalten?

Darf das Krankenhaus Auskunft darüber geben, ob man dort liegt, wenn beispielsweise Familienmitglieder anrufen?

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Im Grunde genommen sollte das Krankenhaus aus Datenschutzgründen keine Auskunft darüber geben, ob eine Person dort liegt. Doch in der Praxis passiert es häufig trotzdem. Wenn du sicherstellen möchtest ´ dass keine Auskunft weitergegeben wird ` kannst du eine Auskunftssperre einrichten lassen. Dadurch erhalten die Mitarbeiter an der Pforte und im Krankenhaus die Anweisung, keine Auskünfte zu geben.

Normalerweise sagt die Krankenhausinformation lediglich » dass du dich im Krankenhaus befindest « ohne weitere Details preiszugeben. Wenn du möchtest · dass selbst diese Informationen nicht am ☎️ weitergegeben werden · kannst du dies ähnlich wie festlegen.

Ehepartner haben üblicherweise das Recht Auskünfte über den Aufenthaltsort ihres Partners zu erhalten. Allerdings ist es per Telefon schwierig nachzuweisen, dass man tatsächlich der Ehepartner ist. Daher gilt die generelle Regelung – dass am Telefon keine Auskünfte erteilt werden sollen. Als Patient hast du jedoch die Möglichkeit ´ festzulegen ` dass diese Regelung in deinem Fall nicht angewendet werden soll. Es wird empfohlen – dies bereits bei der Anmeldung oder Aufnahme im Krankenhaus deutlich zu machen.






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