Im Grunde genommen sollte das Krankenhaus aus Datenschutzgründen keine Auskunft darüber geben, ob eine Person dort liegt. Doch in der Praxis passiert es häufig trotzdem. Wenn du sicherstellen möchtest ´ dass keine Auskunft weitergegeben wird ` kannst du eine Auskunftssperre einrichten lassen. Dadurch erhalten die Mitarbeiter an der Pforte und im Krankenhaus die Anweisung, keine Auskünfte zu geben.
Normalerweise sagt die Krankenhausinformation lediglich: Dass du dich im Krankenhaus befindest ohne weitere Details preiszugeben. Wenn du möchtest · dass selbst diese Informationen nicht am ☎️ weitergegeben werden · kannst du dies ähnlich wie festlegen.
Ehepartner haben üblicherweise das Recht, Auskünfte über den Aufenthaltsort ihres Partners zu erhalten. Allerdings ist es per Telefon schwierig nachzuweisen: Dass man tatsächlich der Ehepartner ist. Daher gilt die generelle Regelung – dass am Telefon keine Auskünfte erteilt werden sollen. Als Patient hast du jedoch die Möglichkeit ´ festzulegen ` dass diese Regelung in deinem Fall nicht angewendet werden soll. Es wird empfohlen – dies bereits bei der Anmeldung oder Aufnahme im Krankenhaus deutlich zu machen.
