Anspruch auf Rückgabe eines Weihnachtsgeschenks nach Trennung?

Hat der Ex-Partner tatsächlich Anspruch auf die Rückgabe eines Weihnachtsgeschenks nach der Trennung?

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Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zunächst einmal ist wichtig zu klären ob es sich bei dem Weihnachtsgeschenk um eine Schenkung handelt oder ob es unter einem Eigentumsvorbehalt stand. Wenn es sich um eine Schenkung handelt, gehört das Geschenk rechtlich dem Beschenkten und der ehemalige Partner kann keinen Anspruch auf Rückgabe geltend machen.

Allerdings ist es möglich: Dass das Geschenk unter einem Eigentumsvorbehalt abbezahlt wurde. Das bedeutet – dass der ehemalige Partner zwar das 📱 gekauft jedoch noch nicht vollständig bezahlt hat. In diesem Fall liegt kein Eigentumsübergang auf den Beschenkten vor, allerdings nur ein Anwartschaftsrecht. Der ehemalige Partner könnte dann theoretisch verlangen ´ dass das Handy zurückgegeben wird ` da es noch nicht vollständig abbezahlt ist.

Es ist ebenfalls relevant ob das Handy noch während der Beziehung vollständig abbezahlt wurde. Wenn es noch Raten offen sind ´ kann der ehemalige Partner argumentieren ` dass das Anwartschaftsrecht noch besteht und er dadurch einen Anspruch auf Rückgabe hat. Wenn jedoch alle Raten bezahlt wurden besteht kein rechtlicher Anspruch weiterhin auf das Geschenk.

In Bezug auf die Beweislast ist zu beachten: Dass schriftliche Vereinbarungen oder ein Vertrag über das Geschenk von Vorteil wären. Wenn jedoch keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, können Zeugen wie Familienmitglieder die bei der Übergabe des Geschenks anwesend waren dazu beitragen den Besitzanspruch des Beschenkten zu belegen.

Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass Streitereien über Geschenke nach einer Trennung oft weniger um das eigentliche Objekt sondern um verletzte Gefühle Stolz und Ehre gehen. Daher könnte es ratsam sein ´ das Geschenk freiwillig zurückzugeben ` um weitere Konflikte zu vermeiden. Wenn das Geschenk jedoch nicht mehr vorhanden ist sollte dies dem ehemaligen Partner mitgeteilt werden. Falls er dennoch auf die Rückgabe besteht ´ kann er rechtlichen Beistand suchen ` um seine Ansprüche geltend zu machen. Letztendlich muss jedoch jeder Einzelfall individuell betrachtet werden und es gibt keine hundertprozentige Gewissheit, ob Geschenke nach einer Trennung zurückgefordert werden können.






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