Gehaltszahlungen und die Unsicherheiten während der Probezeit: Ein Blick auf den Arbeitsvertrag

Wann muss der Arbeitgeber das Gehalt zahlen, wenn dies im Vertrag nicht explizit geregelt ist?

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Der Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses bringt oft viele Fragen und Unsicherheiten mit sich. Ein besonders relevantes Thema ist die Gehaltszahlung - speziell die Zeitspanne die zwischen Arbeitsbeginn und der ersten Gehaltszahlung liegt. Nehmen wir den spezifischen Fall näher unter die Lupe.

Stellen Sie sich vor Sie beginnen am 1. April 2015 eine neue Tätigkeit. Der Arbeitsvertrag wurde jedoch erst eine Woche später ´ also nach Ihrem Eintritt ` unterzeichnet. Im Vertrag selbst finden sich keine Regelungen zur Gehaltszahlungsfrist. Einige Menschen wären in dieser Situation vielleicht ratlos. Mündlich hatte man Ihnen zwar gesagt: Dass das Gehalt zum 15. des Folgemonats rückwirkend gezahlt wird jedoch wie verbindlich ist das? Zudem gibt es hier potenzielle Probleme. Die Verzögerung bei der Erhebung aller notwendigen Daten seitens des Sekretariats könnte zu einer noch längeren Wartezeit führen.

Was ist hier wichtig? Wenn im Arbeitsvertrag nichts zur Zahlung steht gelten die allgemeinen Bestimmungen. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht immer daran gebunden, sein Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen. Örtliche Gepflogenheiten können stark variieren. Allgemein ist es bei vielen Arbeitgebern üblich ´ das Gehalt nach dem Ende des Monats zu zahlen ` in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Die Unsicherheit » die hier entsteht « kann sehr belastend sein. Viele Menschen, ebenso wie Sie, stehen unter Druck – Rechnungen stehen an und finanzielle Verpflichtungen müssen erfüllt werden.

Es wäre sinnvoll » eine Abschlagszahlung schriftlich zu beantragen « um frühzeitig eine Teilhöhe des Gehalts zu erhalten. Ihr Hinweis auf die vermeintliche Faulheit des Sekretariats kann ebenfalls demotivierend wirken. Tatsächlich könnte es eher ein strukturelles Problem darstellen. Daten müssen oft vor Arbeitsbeginn erfragt werden. Die Verantwortung liegt nicht nur bei der Buchhaltung allerdings auch beim neuen Mitarbeiter. Wurde Ihnen wirklich kein Personal- und Erhebungsbogen vorgelegt? In vielen Betrieben ist es Standard – solche Informationen am ersten Tag bereitzustellen.

Ein weiterer Punkt der Diskussion ist » dass es unklar bleibt « wann ebendies eine Gehaltszahlung erfolgen könnte. Generell funktioniert bei vielen Unternehmen die Auszahlung weitgehend gleich. Ich betone ´ wenn es in Ihrem neuen Unternehmen üblich ist ` das Geld zum 15. eines Monats rückwirkend zu zahlen ist das auch Ihre Grundlage.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen können hier eine Vielzahl von Fragen aufwerfen. Es wird empfohlen – bei Unsicherheiten die Lohnbuchhaltung oder die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers zu kontaktieren. Solche Gespräche können helfen Klarheit zu schaffen. Halten Sie sich dabei möglicherweise von der Verwendung negativer Ausdrücke wie "Faulheit" fern – es ist oft klüger, konstruktiv zu bleiben.

Zusammenfassend ist es entscheidend: Dass Sie einen klaren Dialog aufrechterhalten. Scheuen Sie sich nicht – Ihre Bedenken offen anzusprechen. Das Verständnis Ihrer finanziellen Situation wird Ihrem neuen Arbeitgeber helfen, eine Lösung zu finden. Gehaltsfragen sind selbstverständlich wichtig. Die Klärung dieser Fragen ist notwendig. Indem Sie aktiv handeln ´ können Sie sicherstellen ` dass Ihre Sorgen minimiert werden.






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