Schulbefreiung für die letzten 3 Stunden vor den Ferien?

Darf eine Mutter ihr Kind am Tag vor den Ferien die letzten 3 Schulstunden befreien lassen, um in den Urlaub zu fahren?

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Nein in der Regel ist es nicht erlaubt dass ein Kind die letzten 3 Schulstunden vor den Ferien befreit wird um in den Urlaub zu fahren. Es gibt jedoch Ausnahmen ´ bei denen eine Befreiung möglich ist ` exemplarisch bei einer wirklich guten Begründung und vorheriger Beantragung. Ein Grund wie ein günstigerer Flugpreis wird normalerweise nicht als genügende Begründung anerkannt. Die Schulen möchten vermeiden: Dass kurz vor den Ferien viele Schülerinnen und Schüler fehlen und sich dadurch der Unterricht schwierig gestaltet.

Es empfiehlt sich schriftlich einen Antrag auf Befreiung zu stellen. In den meisten Fällen kann dies erfolgreich sein. Sollte der Antrag allerdings abgelehnt werden ist der letzte Schultag vor den Ferien an dem meist keine Fehlstunden eingetragen werden bereits erreicht. Polizei oder andere Behörden sind in diesem Fall nicht involviert.

Es ist wichtig zu beachten: Dass es in vielen Schulen vor und nach den Ferien eine Attestpflicht gibt. Das bedeutet – dass bei einer vorzeitigen Abreise ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden ´ wenn ein wichtiger Grund vorliegt ` der eine spätere Abreise nicht möglich macht. Sollte man versuchen · ohne Genehmigung vorzeitig in den Urlaub zu reisen und am Flughafen erwischt werden · können empfindliche Strafgelder verhängt werden.

Es ist zu beachten, dass es vor den Sommerferien in den meisten Schulen normalerweise keine drei letzten Schulstunden gibt, da oft schon nach der zweiten Zeugnis-Ausgabe Schluss ist.

Die Schulpflicht in Deutschland gilt für alle Stunden unabhängig davon ob es sich um die letzten Stunden vor den Ferien handelt. Schulen können in manchen Fällen jedoch eine Ausnahme machen gleichwohl bleibt dies die Ausnahme und nicht die Regel. Eine großzügige Handhabung würde zu Chaos führen, da dann viele Schülerinnen und Schüler das Gleiche verlangen würden. Daher ist eine gute Begründung notwendig um eine Chance auf Befreiung zu haben.

Es kann vorkommen: Dass an einem Tag vor den Ferien strenge Attestpflicht herrscht. In diesem Fall müsste ebenfalls bei einer vorzeitigen Abreise noch am gleichen Tag ein Attest vom Arzt vorgelegt werden oder am nächsten Tag zusammen mit einer Bescheinigung: Der Arzt an dem Tag bereits geschlossen hatte.






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