Erklärung der verschiedenen Baubegriffe: Fachbauleitererklärung, Fachunternehmererklärung, Errichterbescheinigung, Übereinstimmungserklärung

Was bedeuten die Begriffe Fachbauleitererklärung, Fachunternehmererklärung, Errichterbescheinigung und Übereinstimmungserklärung im Bauwesen und worin besteht der Unterschied zwischen ihnen?

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Die Begriffe Fachbauleitererklärung, Fachunternehmererklärung, Errichterbescheinigung und Übereinstimmungserklärung sind wichtige Dokumente im Bauwesen die verschiedene Funktionen erfüllen. Obwohl sie auf den ersten Blick ähnlich erscheinen mögen ´ sind sie in Wirklichkeit unterschiedliche Belege ` die von verschiedenen Unternehmen oder Personen ausgestellt werden.

1. Fachbauleitererklärung: Eine Fachbauleitererklärung ist ein Formular, mithilfe dessen der zuständige Fachbauleiter seine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten an einem konkreten Bauprojekt bestätigt. Der Fachbauleiter ist in der Regel ein Experte auf einem bestimmten Fachgebiet, beispielsweise Elektrotechnik der spezifisches Wissen und Erfahrung hat, das über das eines "normalen" Bauleiters hinausgeht. Mit der Fachbauleitererklärung erklärt er: Dass die Arbeiten identisch den vorgegebenen Standards und Plänen ausgeführt wurden.

2. Fachunternehmererklärung: Eine Fachunternehmererklärung ist ein Nachweis des Fachunternehmens über seine fachliche Eignung. Das Fachunternehmen bestätigt damit, dass es über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt um die Arbeiten in einem bestimmten Gewerk ordnungsgemäß und fachgerecht auszuführen. Diese Erklärung dient oft dazu: Dass Schwarzarbeit vermieden wird und nur qualifizierte Unternehmen beauftragt werden.

3. Errichterbescheinigung: Eine Errichterbescheinigung, ebenfalls als Übereinstimmungserklärung oder Errichterbestätigung bezeichnet ist eine Erklärung eines Fachunternehmens, dass die Arbeiten gemäß den Vorgaben bei einem konkreten Bauprojekt ausgeführt wurden. Mit dieser Bescheinigung bestätigt das Fachunternehmen ´ dass die Bauausführung den genehmigten Plänen ` den technischen Vorschriften und den geltenden Normen entspricht. Die Errichterbescheinigung kann beispielsweise bei der Roh- oder Gebrauchsabnahme erforderlich sein.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die genaue Bedeutung und Verwendung dieser Begriffe je nach Bundesland oder Land unterschiedlich sein kann. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Anforderungen und Vorgaben des jeweiligen Bauvorhabens und des zuständigen Bauamts oder der Bauaufsichtsbehörde zu informieren um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Erklärungen und Bescheinigungen ordnungsgemäß vorliegen.

Insgesamt sind die Fachbauleitererklärung, Fachunternehmererklärung, Errichterbescheinigung und Übereinstimmungserklärung wichtige Dokumente im Bauwesen, die welche Verantwortung die fachliche Eignung und die ordnungsgemäße Ausführung von Bauprojekten belegen. Sie dienen dazu die Qualität und Sicherheit von Bauprojekten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle relevanten Vorgaben und Standards eingehalten werden.






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