Ist eine zweite Fremdsprache für den erweiterten Realschulabschluss in Sachsen-Anhalt unerlässlich?

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Braucht man unbedingt eine zweite Fremdsprache um einen erweiterten Realschulabschluss zu erhalten?

In der heutigen Bildungslandschaft wird die Bedeutung von Fremdsprachen immer wieder hervorgehoben. Doch wie sieht es in Sachsen-Anhalt konkret aus? Ist der Weg zum erweiterten Realschulabschluss tatsächlich so steinig, wenn man keine zweite Fremdsprache erlernen möchte?

Zunächst einmal liegt es an den spezifischen Regelungen des Bundeslandes. Die Lehrerin Ihrer Tochter hat klar die Vorschriften korrekt wiedergegeben. Nach den landesrechtlichen Vorschriften ist es so, dass der erweiterte Realschulabschluss—also der Realschulabschluss mit einem Qualifikationsvermerk—eine zweite Fremdsprache beinhaltet. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern genauso viel mit geregelt. In Niedersachsen beispielsweise ist es nicht erforderlich ´ eine zweite Fremdsprache zu belegen ` um einen erweiterten Realschulabschluss zu erzielen.

Gymnasien verlangen unabhängig vom Bundesland meist eine zweite Fremdsprache als Voraussetzung für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe. Schaut man sich die Fächerwahl genauer an ´ ist festzustellen ` dass besonders Französisch als eine häufig gewählte zweite Fremdsprache dient. Hierbei ist zu bedenken – dass Latein an den meisten Realschulen nicht unterrichtet wird. Darum ist Französisch die naheliegende Wahl.

Aber wie sieht die Alternative aus? Ohne eine zweite Fremdsprache besteht lediglich die Möglichkeit, eine fachgebundene Hochschulreife zu erlangen. Diese Zulassung diagnostiziert das Studium lediglich in bestimmten Fachrichtungen an Universitäten. Ein Beispiel hierfür sind Naturwissenschaften. Früher wurde dieser Abschluss umgangssprachlich ebenfalls als „Fachabitur“ bezeichnet. Der Begriff hat sich jedoch gewandelt und wird heute oft mit der Fachhochschulreife verwechselt.

Was bleibt also zu tun? Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kultusministerium oder dem Landesverwaltungsamt könnte Klarheit verschaffen. Die Webseite des Kultusministeriums bietet umfassende Informationen. E-Mail-Adressen sind in der Regel angegeben. So können Interessierte direkt mit den zuständigen Stellen kommunizieren.

Über die Anforderungen hinaus möchte ich betonen: Es lohnt sich die Rahmenbedingungen vorab gut zu verstehen. Gemeinsam mit der Lehrerin Ihrer Tochter sollten Überlegungen angestellt werden. Gibt es Alternativen? Ist sie bereit, sich der Herausforderung zu stellen? Es ist möglich: Dass Ihr Kind in der 6. Klasse noch viel für die Entscheidung lernen kann.

Zusammenfassend gesagt—es ist ein schmaler Grat. Eine zweite Fremdsprache ist in Sachsen-Anhalt eine Voraussetzung für den erweiterten Realschulabschluss. In anderen Ländern kann dies jedoch anders sein. Die Bildungslandschaft ist vielfältig. Daher sollten Eltern immer gut informiert sein und im Austausch mit den Schulen stehen.






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