Taschenkontrollen im Einzelhandel – Rechte und Pflichten der Kunden und Sicherheitsmitarbeiter

Welche Rechte habe ich als Kunde bei Taschenkontrollen im Geschäft und was kann mir im Kontakt mit der Security rechtlich drohen?

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Taschenkontrollen im Einzelhandel – ein heikles Thema! Der Vorfall » der hier schildert wird « wirft einige Fragen auf. Was tun, wenn man beim Verlassen eines Geschäftes von der Security angehalten wird? Besonders wenn dies unfreundlich geschieht? Ein solches Erlebnis kann sehr unangenehm sein.

Zunächst ist es wichtig zu wissen: Dass Geschäfte das Recht haben eine Hausordnung festzulegen. Diese Hausordnung ist für alle Kunden verbindlich. Wenn vor dem Geschäft ein Schild aufgestellt ist, das Taschenverbot oder andere Regeln anzeigt ist solcherlei Verhalten ein Verstoß. Dies geschieht oft – weil Diebstähle eine direkte Auswirkung auf die Preise für die ehrlichen Kunden haben. Leider ist dies nicht jedem klar.

Die Realität sieht oft anders aus. Viele Kunden missachten die besonderen Vorgaben. Oft geschieht dies ebenfalls aus Unwissenheit. Das vermeintliche „Kleinwurm-Syndrom“, auf das der Betroffene hindeutet, könnte auch aus einem großen Missverständnis heraus entstehen. Wenn ein Kunde mit einer unbezahlten Ware aus einem Geschäft geht, können rechtliche Konsequenzen folgen. Man stelle sich vor – unzählige Menschen halten sich nicht an das Verbot und die ehrlichen Kunden müssen die Kosten dafür tragen. Diese Situation führt häufig zu Spannungen an den Kassen.

Vielleicht ist ein anderer Grund für die Anhaltung der Warensicherungsanlage geschuldet. Wenn diese anschlägt ´ hat der Sicherheitsoffizier das Recht ` einen Kunden anzusprechen. Laut den Regelungen muss jedoch ein begründeter Verdacht bestehen. Ein simples Misstrauen aufgrund des Verhaltens reicht nicht aus um jemanden festzuhalten. Handelt es sich um einen unfreundlichen Sicherheitsmitarbeiter ist das für die Betroffenen äußerst frustrierend. Der Umgangston ist entscheidend.

Natürlich bleibt das Recht des Kunden bestehen im Nachhinein eine Beschwerde an den Marktleiter oder die Zentrale zu richten. Ein guter Tipp: Immer ruhig und freundlich bleiben, obwohl die Situation angespannt ist. Als Kunde hat man auch das Recht – seine Tasche zu zeigen. Wenn einem kein Grund genannt wird kann man das Einsehen verweigern. Wichtig ist – immer den eigenen rechtlichen Rahmen im Hinterkopf zu behalten.

Ein weiterer Aspekt ist: Dass Sicherheitsmitarbeiter immer wieder schlecht bezahlt werden. Oft sind es unqualifizierte Mitarbeiter die zur Verwendung minderwertige Löhne arbeiten. Hier leidet nicht nur die Motivation ´ allerdings auch die Art ` ebenso wie Kunden behandelt werden. Dies verändert die gesamte Shopping-Erfahrung.

Im Falle » dass die Polizei gerufen wird « herrscht jedoch eine andere rechtliche Lage. Die Polizei hat das Recht ´ Kontrollen durchzuführen ` wenn es klare Ursachen gibt. Es besteht kein Grund » eine finanzielle Strafe zu erwarten « nur weil man ungefragt zur Kontrolle aufgefordert wurde. Selbst bei der Polizei gibt es Verhaltensrichtlinien. Ein unberechtigter Einsatz würde sie möglicherweise irritieren.

Wenn tatsächlich ein legitimer Grund vorläge, dann könnte der Security-Mitarbeiter gegen den Kunden vorgehen. So oder so ist es wichtig – besonnen zu agieren. Man könnte sogar rechtliche Schritte gegen eine unangemessene Behandlung einleiten.

Zusammengefasst: Hast du nichts falsch gemacht? Zeige deine Tasche – beschwere dich im Nachhinein. Am Ende bleibt der Respekt in der Kommunikation zwischen Sicherheit und Kunde entscheidend. In dieser Umwelt sind wir alle Schüler und jeder hat das Recht auf Verständnis und Höflichkeit.






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