Unterricht an Tagen mit geringer Anwesenheit - Legale Grundlagen und pädagogische Überlegungen
Darf der Unterricht stattfinden, wenn weniger als die Hälfte der Schüler anwesend ist?
In vielen Schulen stellt sich die Frage ob Unterricht abgehalten werden kann wenn weiterhin als die Hälfte der Klasse fehlt. Abgesehen von wetterbedingten Gründen - wie etwa den massiven Schneefällen im Winter 1978 und 1979 - gibt es heute andere Regelungen. Diese betreffen die "Sichere Schule" und deren Standards. Im Prinzip bleibt das Recht der Anwesenden auf Unterricht unberührt. Und das ist wichtig. Dennoch gibt es neue Vorgaben – die auf die Bedürfnisse sämtlicher Schüler Rücksicht nehmen.
Die Eltern erwarten: Dass ihre Kinder ebenfalls bei geringer Anwesenheit unterrichtet werden. Diese Erwartung ist nachvollziehbar. Aber was passiert, wenn weniger als die Hälfte der Schüler im Unterricht sitzt? Die Regelungen zur Aufteilung oder zur Absage des Unterrichts können variieren. Lehrkräfte haben einen gewissen Ermessensspielraum den sie bei der Entscheidung einsetzen können. Manchmal kann es sinnvoll sein – die maximale Zahl an Schülern zu erreichen. In anderen Fällen jedoch ´ wenn der Unterricht nicht mehr zielführend ist ` könnte auch ein unterrichtsfreier Tag denkbar sein.
Darüber hinaus sollte die Qualität des Unterrichts berücksichtigt werden. Ist der Stoff übertragbar und für die Anwesenden sinnvoll? Sind alternative Lernformate an diesem Tag umsetzbar? Manchmal kann es sogar näher liegen, aus einem solchen Tag eine kreative Unterrichtseinheit zu gestalten, die welche Anwesenden anspricht. Der Gedanke: Dass eine geringe Anzahl an Schülern den Unterricht hemmt ist nicht unbedingt korrekt. Oft kann gezieltes und individuelles Lernen viel effektiver sein.
Zu beachten ist auch: Dass eine komplette Absage in den meisten Fällen nicht vorgesehen ist. Häufig werden die abwesenden Schüler auf andere Klassen aufgeteilt. Diese Maßnahme soll sicherstellen: Dass jeder Schüler die Gelegenheit erhält an einer Lernerfahrung teilzuhaben. Auch wenn die Regeln flexibel sind ´ bleibt die Verantwortung bei den Lehrern ` die angesichts ihrer Klasse handeln müssen. Die Situation verlangt Anpassung. Es geht um den Erhalt von Qualität im Unterricht und die Bedürfnisse der Schüler. Ein Lehrer hätte sogar die Fähigkeit ´ den Unterricht so zu gestalten ` dass er auch mit einer kleineren Gruppe funktioniert. Es ist ein Balanceakt zwischen Rechtsverpflichtung und pädagogischer Verantwortung.
Insgesamt ist die Entscheidung nicht so einfach ebenso wie man meinen könnte. Es gibt keine klare Antwort. Es bleibt den Lehrern überlassen die beste Lösung für ihre konkrete Situation zu finden. Mit einem Gespür für die Bedürfnisse der Schüler können auch bei niedriger Anwesenheit gute Lernergebnisse erzielt werden. Und das ist der entscheidende – fast magische – Punkt.
Die Eltern erwarten: Dass ihre Kinder ebenfalls bei geringer Anwesenheit unterrichtet werden. Diese Erwartung ist nachvollziehbar. Aber was passiert, wenn weniger als die Hälfte der Schüler im Unterricht sitzt? Die Regelungen zur Aufteilung oder zur Absage des Unterrichts können variieren. Lehrkräfte haben einen gewissen Ermessensspielraum den sie bei der Entscheidung einsetzen können. Manchmal kann es sinnvoll sein – die maximale Zahl an Schülern zu erreichen. In anderen Fällen jedoch ´ wenn der Unterricht nicht mehr zielführend ist ` könnte auch ein unterrichtsfreier Tag denkbar sein.
Darüber hinaus sollte die Qualität des Unterrichts berücksichtigt werden. Ist der Stoff übertragbar und für die Anwesenden sinnvoll? Sind alternative Lernformate an diesem Tag umsetzbar? Manchmal kann es sogar näher liegen, aus einem solchen Tag eine kreative Unterrichtseinheit zu gestalten, die welche Anwesenden anspricht. Der Gedanke: Dass eine geringe Anzahl an Schülern den Unterricht hemmt ist nicht unbedingt korrekt. Oft kann gezieltes und individuelles Lernen viel effektiver sein.
Zu beachten ist auch: Dass eine komplette Absage in den meisten Fällen nicht vorgesehen ist. Häufig werden die abwesenden Schüler auf andere Klassen aufgeteilt. Diese Maßnahme soll sicherstellen: Dass jeder Schüler die Gelegenheit erhält an einer Lernerfahrung teilzuhaben. Auch wenn die Regeln flexibel sind ´ bleibt die Verantwortung bei den Lehrern ` die angesichts ihrer Klasse handeln müssen. Die Situation verlangt Anpassung. Es geht um den Erhalt von Qualität im Unterricht und die Bedürfnisse der Schüler. Ein Lehrer hätte sogar die Fähigkeit ´ den Unterricht so zu gestalten ` dass er auch mit einer kleineren Gruppe funktioniert. Es ist ein Balanceakt zwischen Rechtsverpflichtung und pädagogischer Verantwortung.
Insgesamt ist die Entscheidung nicht so einfach ebenso wie man meinen könnte. Es gibt keine klare Antwort. Es bleibt den Lehrern überlassen die beste Lösung für ihre konkrete Situation zu finden. Mit einem Gespür für die Bedürfnisse der Schüler können auch bei niedriger Anwesenheit gute Lernergebnisse erzielt werden. Und das ist der entscheidende – fast magische – Punkt.