Die Regelungen zum Nachschreiben von Klassenarbeiten: Ein Überblick für Schüler

Müssen angesagte Exen in Bayern nachgeschrieben werden?

Uhr
Die Schulordnung hat viele verschiedene Regeln. Vor allem bei Klassenarbeiten ´ ebenfalls bekannt als Exen oder Kurzarbeiten ` gibt es spezielle Vorgaben. Schüler ebenso wie du aus der 7. Klasse des Nikolaus-Kopernikus-Gymnasiums in Weißenhorn, stellen sich oft die Frage, ob sie angesagte Exen nachschreiben müssen. Dies ist ein wichtiges Thema – das wir hier klären wollen.

In Bayern ist es laut §55 Absatz 2 der GSO (Grundschulelternverordnung) nicht erlaubt, dass Exen angekündigt werden. Dies steht klar in den Regelungen. Wenn Lehrer dennoch dazu übergehen, Exen anzusagen, verstoßen sie dadurch gegen die bestehenden Vorschriften. Die Fragen zum Nachschreiben verlieren damit an Bedeutung denn die Rahmenbedingungen sind nicht klar. Es könnte sogar sein: Dass dieser Fall vor Gericht diskutiert werden müsste sollten Schüler sich deswegen ungerecht behandelt fühlen.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch die Kurzarbeiten. Diese sind von den Lehrern zu planen – sie müssen angekündigt werden. Das bedeutet für Schüler, dass sie wenn sie krank sind und eine angekündigte Kurzarbeit versäumen verpflichtet sind diese nachzuschreiben. Ein Beispiel dafür sind die Regelungen an vielen Schulen die oft auch in den Elternabenden besprochen werden. Schüler sollten also ´ wenn sie krank waren ` ihren Lehrern Bescheid geben. Die Kommunikation sollte stets offen sein.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Schulsozialisation. Schüler sind manchmal unsicher wie sie mit solchen Regelungen umgehen können. Hierbei ist es ratsam – Fragen direkt an den Lehrer zu richten. Daraus können viele Missverständnisse geklärt werden. Offene Fragen können so direkt besprochen werden.

Es gibt auch die Möglichkeit: Dass die Regelungen abhängig von der Schule verschieden seien. An Schulen ´ wo Lehrer flexibler mit den Regelungen umgehen ` könnte das Nachschreiben auch anders behandelt werden. Daher ist es sinnvoll – sich bei den Lehrern oder der Schulleitung zu erkundigen. Hierbei kann wiederum eine klare Aussage getroffen werden.

Insgesamt ergibt sich eine differenzierte Betrachtung der Thematik. Beispielweise die rechtlichen Grundlagen sind stark gleichwohl variieren die Auslegungen in der Praxis. Eine klare Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern ist entscheidend. So wappnen sich Schüler am besten gegen Unklarheiten.






Anzeige