Nach der Polizei-Ausbildung studieren: Eine verwirrende Fragestellung?

Kann ich nach der Ausbildung bei der Bundespolizei nahtlos in den gehobenen Dienst der Landespolizei einsteigen?

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Die Entscheidung, eine Ausbildung bei der Bundespolizei zu absolvieren ist für viele ein gewichtiges Thema. Vor allem die Frage, ob im Anschluss ein Studium für den gehobenen Dienst der Landespolizei möglich ist – die betrifft viele angehende Polizisten. Hierbei muss man natürlich einige rechtliche und praktische Aspekte beachten.

Zunächst ist es wichtig zu verstehen – Polizeien unterscheiden sich fundamental zwischen Bund und Ländern. Diese zwei Straßenschilder führen oft zu Missverständnissen – besonders im Hinblick auf Jobwechsel. Wählt man den mittleren Dienst verfolgt man damit oft einen klar definierten Karriereweg. Ein Wechsel in den gehobenen Dienst ist zwar theoretisch denkbar – jedoch nicht ohne Hürden.

Eignungsprüfungen spielen eine wesentliche Rolle. Wer die Ausbildung im mittleren Dienst abgeschlossen hat ´ hat zunächst die Pflicht ` eine gewisse Zeit in diesem Dienst zu verbleiben. Nur dann kommt ein Aufstieg in den gehobenen Dienst in Betracht. Diese Anforderung ist unabhängig davon ob es sich um die Bundespolizei oder eine Landespolizei handelt. Beamtenrechtlich ist dieser Prozess eindeutig geregelt.

Pragmatismus ist gefordert. Viele denken vielleicht daran, einfach eine Bewerbung für das Studium im gehobenen Dienst einzureichen – leider ist das nicht so einfach. Ihre Ausbildungsbehörde – die Bundespolizei – erwartet, dass Sie als "ausgelernte" Kraft zur Verfügung stehen.
Schnelle Kündigungen innerhalb der Probezeit sind oft nicht gerne gesehen und obendrein mit Rückzahlungen der Bezüge – ein finanzielles Risiko. Daher könnte man sich fragen warum solch ein Wechsel überhaupt in Betracht kommt.

Einiges spricht dafür im mittleren Dienst zu bleiben. Der Dienstherr könnte Ihnen möglicherweise die Weiterbildung anbieten – damit verlängert sich die Chance auf eine Karriere im gehobenen Dienst. Wenn es nicht klappt ´ bleibt immer die Möglichkeit ` bei einer anderen Polizei zu kündigen. Dies erfordert jedoch einen kompletten Neuanfang.

Zusammengefasst – Der Weg vom mittleren zum gehobenen Dienst ist nicht einfach. Beamtenrechtliche Anforderungen und der Wille der Dienstherren beeinflussen Entscheidungen. Daher sollten Überlegungen zur Karriere sehr gut abgewogen werden. Es steht jedoch fest – es ist wichtig, sich über die beiden Polizeikehren im Klaren zu sein.






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