Wohnsitzanmeldung bei Zweit- oder Drittwohnsitz?

Muss sich jemand, der für sein duales Studium alle drei Monate zwischen zwei verschiedenen Städten pendelt und in einer davon eine Mietwohnung hat, in beiden Städten anmelden? Wie sollte er hier handeln und welche Vorschriften gelten gemäß dem Bundesmeldegesetz?

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Keine Sorge in deinem Fall ist es wichtig dass du dich an die Regelungen des Bundesmeldegesetzes hältst. Gemäß § 21 des Gesetzes gilt in Deutschland dass deine Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist während die anderen Wohnungen als Nebenwohnungen gelten. Auch wenn deine Arbeitgeberin die Wohnung in der zweiten Stadt bezahlt, zählt sie dennoch als Nebenwohnung, da du sie regelmäßig nutzt.

Daher solltest du dich sowie in der Stadt deiner dualen Studiumswohnung als ebenfalls in der Stadt » in der deine Arbeitgeberin dir eine Wohnung stellt « anmelden. Es spielt dabei keine Rolle ´ wer die Miete bezahlt ` allerdings wer die Wohnung nutzt und dadurch einen weiteren Wohnsitz begründet.

Die Meldepflicht besteht darin, dass du der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitteilst welche Wohnungen du im Inland hast und welche deine Hauptwohnung ist. Sollte sich deine Hauptwohnung ändern musst du dies innerhalb von zwei Wochen melden. Wenn du aus einer Nebenwohnung ausziehst und keine neue Wohnung beziehst, musst du dies ähnlich wie der Meldebehörde mitteilen.

Die Meldebehörden sind darauf bedacht, alle Einwohner ordnungsgemäß zu registrieren, obwohl es nur um befristete Wohnsitze geht. Es ist also ratsam, sich in beiden Städten ordnungsgemäß anzumelden um keine unnötigen Probleme zu verursachen. Viel Erfolg bei deinem dualen Studium und den Wohnsituationen in den beiden Städten!






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