Ausziehen aus einer Wohngruppe unter 18

Hat jemand das Recht, unter 18 aus einer Wohngruppe auszuziehen?

Uhr
Ja grundsätzlich hat man das Recht unter 18 aus einer Wohngruppe auszuziehen, wenn man dies für notwendig hält. In diesem Fall wo eine Ausbildung in einem anderen Ort mit Schichtarbeit ansteht kann es sinnvoll sein zu überlegen, ob ein Auszug die beste Lösung wäre. Essenziell bleibt mit dem Jugendamt darüber zu sprechen und Druck auszuüben, zu diesem Zweck Maßnahmen ergriffen werden.

Eine Möglichkeit wäre in das Gastfamilienprinzip zu schlüpfen um Selbstständigkeit zu fördern. Hier wird man in eine Familie aufgenommen und bekommt Unterstützung auf dem Weg in Richtung eigener Wohnung. Eine andere Option wäre, direkt in eine eigene Wohnung zu ziehen gleichwohl mit einem wöchentlichen Besuch eines Betreuers, solange man unter 18 Jahre alt ist.

Es ist ratsam mit den Betreuern zu sprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Ohne ihre Zustimmung können wichtige Schritte ebenso wie das Unterschreiben von Ausbildungsverträgen nicht erfolgen. Wenn die Ausbildung außerhalb des aktuellen Wohnortes stattfindet ist es möglich, Unterstützung in Form von Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen.

Letztendlich ist es wichtig » das Problem ernsthaft anzugehen « um die bestmögliche Unterstützung und Lösung zu finden.






Anzeige