Ausziehen mit 18 für Ausbildung - Bekommt man Miete vom Amt?

Kann man mit 18 für eine Ausbildung ausziehen und bekommt man eine günstige Wohnung vom Amt bezahlt?

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Mit 18 Jahren für eine Ausbildung ausziehen zu wollen ist ein großer Schritt jedoch nicht immer einfach. Grundsätzlich sind deine Eltern für deinen Unterhalt während der Ausbildung verantwortlich ´ es sei denn ` du kannst diesen nicht durch dein eigenes Einkommen und Kindergeld decken. In manchen Fällen kann ein Auszug wegen der Ausbildung notwendig sein und dann besteht die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen.

Allerdings wird zuerst geprüft ob deine Eltern leistungsfähig sind und welchen Beitrag sie leisten können. Wenn sie nicht in der Lage sind, dich zu unterstützen, könnte das Jobcenter vorübergehend ALG II zahlen, einschließlich einer Erstausstattung für die Wohnung. Erst nach dem Umzug und Anmeldung in der neuen Wohnung könntest du dann BAB beantragen. Es steht dir also nicht automatisch Miete vom Amt zu · allerdings es gibt bestimmte Schritte und Bedingungen · die erfüllt werden müssen.

Es ist wichtig zu beachten: Dass eine Ausbildung zum Koch allein nicht ausreicht um als Grund für einen Auszug anerkannt zu werden. Es muss nachgewiesen werden ´ dass die auswärtige Unterbringung notwendig ist ` um die Ausbildungsstätte zu erreichen. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann dann mit deiner Ausbildungsvergütung kombiniert werden um eine Unterkunft zu bezahlen.

Es lohnt sich, sich über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu informieren, bevor man den großen Schritt des Auszugs in Angriff nimmt. Es ist nicht immer einfach – aber mit der richtigen Unterstützung und Planung kann es durchaus machbar sein.






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