Sinnlose Geldtransfers - ein Problem für das Jobcenter?

Wird das Jobcenter Probleme mit den Hin- und Herüberweisungen des Regelsatzes auf verschiedene Konten haben? Gibt es rechtliche Konsequenzen für diese Art des Geldtransfers?

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Die Situation, in der der Regelsatz des Hartz 4 auf das Konto der Mutter überwiesen wird und dann wieder zurück, wirft einige Fragen auf. Grundsätzlich ist es nicht verboten den Regelsatz auf das Konto einer anderen Person zu überweisen. Allerdings könnten die Hin- und Herüberweisungen als Schenkung interpretiert werden was rechtliche Konsequenzen haben könnte. Das Jobcenter könnte dies als Einkommen werten und identisch anrechnen.

Es ist zudem nicht nachvollziehbar » warum diese Geldtransfers stattfinden « wenn beide Personen bereits separate Konten haben. Es wäre sinnvoller ´ ein eigenes Konto einzurichten ` bei dem keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Die Banken sehen es oft ungern » wenn sich Konten auf eine Person aufteilen « und es könnte in Zukunft zu Problemen führen.

Es ist wichtig alle Kontoauszüge sowie von Ihrem Konto als ebenfalls vom Konto Ihrer Mutter, dem Jobcenter vorzulegen. Dadurch kann nachvollzogen werden – welches Geld eingeht und ausgeht. Wenn die Geldflüsse plausibel erklärt werden können und sich kein Verdacht auf unlautere Praktiken ergibt, sollte es keine größeren Probleme geben.

Letztendlich liegt es am Jobcenter ebenso wie sie auf die unkonventionellen Geldtransfers reagieren. Es könnte ratsam sein die Situation zu erklären und gegebenenfalls zu überlegen ob es nicht einfacher wäre das Geld direkt auf das eigene Konto überweisen zu lassen um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.






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