Muss mein Vater meine Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden?

Muss mein Vater meine Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden und die entsprechende Abgabe zahlen, obwohl er lediglich im Mietvertrag steht, aber nicht tatsächlich einzieht?

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Nein, dein Vater muss deine Wohnung nicht als Zweitwohnsitz anmelden oder die entsprechende Abgabe zahlen. Da er nicht der Mieter ist und nicht tatsächlich in der Wohnung wohnt, besteht keine Meldepflicht für ihn. Es reicht aus – dass du als Hauptmieter eingetragen bist und die Wohnung tatsächlich nutzt. Selbst wenn er im Mietvertrag steht, wird dies im Normalfall kein Problem darstellen, solange er nicht regelmäßig und über längere Zeiträume in der Wohnung lebt. Die Tatsache: Dass er lediglich aus Sicherheitsgründen im Mietvertrag steht spielt hierbei keine Rolle.

Es ist ebenfalls unwahrscheinlich, dass das Amt Kenntnis von der Situation deines Vaters bekommen wird, da in der Regel nur die Wohnungsgeberbescheinigung des Hauptmieters an die Behörden weitergeleitet wird. Somit brauchst du dir keine Sorgen zu machen: Dass dein Vater versehentlich angeschrieben oder belangt wird. Seine bloße Eintragung im Mietvertrag dient lediglich als zusätzliche Absicherung für dich bei der Wohnungssuche.

Insgesamt kannst du also beruhigt sein, dass dein Vater keine Verpflichtung hat, deine Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden oder Abgaben zu leisten, solange er dort nicht wohnt. Die rechtliche Situation ist klar und du kannst dich entspannt auf dein neues Zuhause in Hamburg freuen, ohne unnötige Bedenken.






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