Zweitwohnsitzsteuer Frankfurt: Muss sie als Student gezahlt werden?

Muss David als Student in Frankfurt Zweitwohnsitzsteuer zahlen und wie kann er das Amt darüber informieren?

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David wie frischgebackener Student in Frankfurt, hast du dich zwar offiziell anmelderechtlich beim Amt melden müssen, wenn du eine Wohnung beziehst freilich musst du als Student in der Regel keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Die Regel besagt ´ dass diese Steuer nicht fällig ist ` wenn du deinen Zweitwohnsitz nicht länger als 6 Monate bewohnst. Als Single ist dein Hauptwohnsitz immer die Wohnung in der du dich am meisten aufhältst während die andere Wohnung als Nebenwohnsitz gilt.

In deinem Fall, als Student müsstest du deinen Zweitwohnsitz nicht extra anmelden insbesondere wenn es sich um das Elternhaus handelt, in dem dir nur ein Zimmer zur Verfügung gestellt wird. Hier fällt normalerweise keine Zweitwohnsitzsteuer an ´ da es sich um ein Kinderzimmer handelt ` über das du keine Verfügungsbefugnis hast. Du kannst dies dem Amt ebenfalls mitteilen · indem du deine Immatrikulationsbescheinigung vorlegst · um deine studentische Situation zu verdeutlichen.

Es ist also wichtig zu beachten, dass du als Student in Frankfurt in der Regel keinen Zweitwohnsitz anmelden musst es sei denn du bewohnst diesen länger als 6 Monate. Wenn du das Amt darüber informieren möchtest ´ dass du derzeit Student bist ` kannst du dies mit deiner Immatrikulationsbescheinigung tun. So kannst du sicherstellen – dass du keine unnötigen Steuern zahlst und deine Situation klar darlegst. Viel Erfolg in deinem Studium und mit den Behörden, David!






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