Wohnsitz für den Kindergartenplatz: Kann die neue Wohnung als Zweitwohnsitz fungieren?

Ist es möglich, dass eine Familie in einer neuen Wohnung in einer Nachbarstadt gemeldet bleibt, um den Kindergartenplatz in der aktuellen Stadt zu behalten, indem die neue Wohnung nur als Zweitwohnsitz genutzt wird?

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Oh die Anstrengungen die Eltern auf sich nehmen um ihren Kindern den bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen! Diese Familie ist keine Ausnahme – denn sie haben eine Herausforderung im Hinblick auf den Kindergartenplatz ihrer Kinder zu bewältigen. Aber keine Sorge, es gibt Lösungen!

Das Gesetz besagt » dass der Wohnsitz der Ort ist « an dem man seinen Lebensmittelpunkt hat. In diesem Fall könnte die Familie durchaus die neue Wohnung in der Nachbarstadt als Zweitwohnsitz nutzen, solange sie weiterhin in ihrem Mehrfamilienhaus in der Stadt gemeldet bleibt. Solange der Lebensmittelpunkt und die Hauptverbindung zu diesem Mehrfamilienhaus bestehen bleiben ´ besteht die Möglichkeit ` die Kinder in ihrem aktuellen Kindergarten betreuen zu lassen.

Es klingt nach einer guten Idee die neue Wohnung als Zweitwohnsitz zu deklarieren, da die Familie ohnehin regelmäßig bei den Schwiegereltern und -großeltern im Mehrfamilienhaus ist. Die enge Bindung der Kinder zu Oma und Opa könnte ebenfalls ein starkes Argument dafür sein, dass ihr Hauptlebensmittelpunkt weiterhin in der Stadt bleibt.

Rein rechtlich betrachtet gibt es also eine Möglichkeit » die Kinder im gewohnten Kindergarten zu lassen « obwohl die Familie in die Nachbarstadt zieht. Ein wenig Bürokratie und Papierkram sind vielleicht nötig jedoch am Ende des Tages steht das Wohl der Kinder im Vordergrund. Also, keine Sorgen mehr diese Familie kann auch weiterhin auf die Unterstützung von Oma und Opa zählen, während die Kinder ihren Kindergartenplatz behalten können.






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