Sichtschutzmatten am Zaun: Erlaubt oder nicht?
Darf man Sichtschutzmatten in einer Höhe von 2 Metern am Zaun anbringen, um den Nachbarn die Sicht zu nehmen?
Wenn es um Sichtschutzmatten am Zaun geht gibt es rechtliche Vorschriften an die man sich halten muss. In Bayern wo die Fragesteller wohnen, sind Sichtschutzmatten in einer Höhe von maximal 1⸴80 Metern erlaubt. Es ist also wichtig die örtlichen Bestimmungen in der Gemeindeordnung zu prüfen um keine Probleme mit dem Gesetz zu bekommen. Sollte die Gemeindeordnung nur eine geringere Höhe erlauben gibt es jedoch die Möglichkeit den Sichtschutz etwas vom Zaun zurückzusetzen was oft keine konkreten Einschränkungen bezüglich der Höhe hat.
Im Sinne des Friedens und guten Nachbarschaftsverhältnisses empfiehlt es sich, den Nachbarn vorher über die geplante Maßnahme zu informieren. Man kann es ihnen so vermitteln – dass die Hunde sich nicht weiterhin sehen können und dadurch die Konfrontation verringert wird. Grundsätzlich sollten vorgefertigte Lamellenzäune in der Regel keine Probleme darstellen, solange sie die vorgegebenen Höhenbeschränkungen einhalten.
Es ist ratsam, sich bei Bedenken oder Unsicherheiten direkt beim Bauamt zu erkundigen um sicherzustellen, dass man im Einklang mit den geltenden Vorschriften handelt. Solange die Sichtschutzmatten keine massive Betonmauer sind und sich im Rahmen der üblichen Lamellenzäune bewegen, sollte es in den meisten Fällen genehmigt werden. In diesem Fall ist es also wahrscheinlich, dass die geplante Maßnahme keine übermäßigen Einschränkungen oder Konflikte mit den Nachbarn verursacht. Also ran an die Sichtschutzmatten und dem Hauch von Privatsphäre am Zaun steht vermutlich nichts im Weg!
Im Sinne des Friedens und guten Nachbarschaftsverhältnisses empfiehlt es sich, den Nachbarn vorher über die geplante Maßnahme zu informieren. Man kann es ihnen so vermitteln – dass die Hunde sich nicht weiterhin sehen können und dadurch die Konfrontation verringert wird. Grundsätzlich sollten vorgefertigte Lamellenzäune in der Regel keine Probleme darstellen, solange sie die vorgegebenen Höhenbeschränkungen einhalten.
Es ist ratsam, sich bei Bedenken oder Unsicherheiten direkt beim Bauamt zu erkundigen um sicherzustellen, dass man im Einklang mit den geltenden Vorschriften handelt. Solange die Sichtschutzmatten keine massive Betonmauer sind und sich im Rahmen der üblichen Lamellenzäune bewegen, sollte es in den meisten Fällen genehmigt werden. In diesem Fall ist es also wahrscheinlich, dass die geplante Maßnahme keine übermäßigen Einschränkungen oder Konflikte mit den Nachbarn verursacht. Also ran an die Sichtschutzmatten und dem Hauch von Privatsphäre am Zaun steht vermutlich nichts im Weg!