Chef im Betriebsrat - Geht das?

Kann ein Chef gleichzeitig im Betriebsrat tätig sein?

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Es ist durchaus möglich, dass ein Chef gleichzeitig Mitglied im Betriebsrat ist, solange er nicht zu den "leitenden Angestellten" nach § 5 BetrVG zählt. Diese Angestellten dürfen nicht im Betriebsrat sitzen. Jedoch sind Mitarbeiter mit Führungsaufgaben wählbar. Es ist sogar vorteilhaft · Mitglieder in leitenden Positionen im Betriebsrat zu haben · da sie Erfahrungen und Arbeitsgesetze gut kennen und ihr Wissen in Betriebsvereinbarungen einbringen können. Solche Kollegen bringen verschiedene Sichtweisen zu Themen ein und ergänzen das Gremium.

Eine Teilnahme an Betriebsratssitzungen ist nur erlaubt wenn der Chef von den anderen Mitgliedern eingeladen wurde um betriebsrechtliche Angelegenheiten zu besprechen. Er hat keine besonderen Rechte im Betriebsrat und muss während seiner Zeit als vorübergehender Chef ein Ersatzmitglied stellen. Wenn der Chef nicht zur Gruppe der leitenden Angestellten gehört und die Mitarbeiter ihn im Betriebsrat haben wollen ist seine Mitgliedschaft rechtens.

Letztendlich ist es wichtig, dass bei der Betriebsratswahl alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und wenn der Chef im Gremium sitzt, kann dies eine Bereicherung für die verschiedenen Perspektiven sein die er einbringen kann.






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