Angabe von finanzieller Hilfe vom Amt als Mietinteressent: Richtig oder falsch?

Sollte ein Azubi angeben, dass er Berufsausbildungsbeihilfe bekommt, wenn der Vermieter danach fragt?

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Als Azubi ist es durchaus eine schwierige Situation, wenn man finanzielle Hilfe vom Amt bekommt und diese Information dem potenziellen Vermieter preisgeben soll. Doch letztendlich muss der Vermieter entscheiden ´ ob dein Einkommen ausreicht ` um die Miete zu zahlen. Es wird empfohlen – ehrlich zu sein und alle relevanten Informationen anzugeben. Selbst wenn der Vermieter nachfragt sollte man transparent sein da dies dazu beiträgt, dass er einschätzen kann, ob du dir die Wohnung leisten kannst.

Die Offenlegung von finanzieller Unterstützung kann zwar abschreckend wirken jedoch letztendlich liegt es im Interesse des Vermieters, deine finanzielle Lage zu kennen. Oft müssen ebenfalls Studierende ´ die BAföG beziehen ` diese Information preisgeben. Die Angabe kann sogar dein Einkommen erhöhen und dem Vermieter das Vertrauen geben, dass die Miete regelmäßig bezahlt wird.

Insgesamt ist es also ratsam bei einer Wohnungsbesichtigung ehrlich zu sein und alle relevanten Informationen anzugeben um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich wollen beide Parteien ´ Vermieter und Mieter ` eine vertrauensvolle Beziehung eingehen und nur so kann dies erfolgreich funktionieren. Also, sei offen, zeige dich transparent und bringe dich und deine finanzielle Lage ins 💬 – es kann zu deinem Vorteil sein.






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