Elternsprechtag: Darf die neue Partnerin des Vaters teilnehmen?

Darf die neue Partnerin eines Vaters zum Elternsprechtag oder Elternabend mitkommen, wenn die Ex-Frau des Vaters dagegen ist? Kann die Schule oder womöglich sogar das Jugendamt dies verbieten?

Uhr
Natürlich darf die neue Partnerin des Vaters am Elternsprechtag teilnehmen. Die Reaktion der Ex-Frau scheint weiterhin von Eifersucht als von Vernunft geleitet zu sein. Es ist nur sinnvoll – dass sich ebenfalls die Stiefmutter für das Wohl des Kindes interessiert. Ignoriere sie einfach und begleite deinen Mann zum Elternsprechtag. Als Stiefmutter gehörst du definitiv an seine Seite vor allem wenn er dich mitnehmen möchte.

Es ist völlig legitim » dass du teilnimmst « solange dein Mann dich als Begleitung auswählt. Die Ex-Frau hat hier kein Mitspracherecht. Wenn die Eltern der Erstklässler gemeinsam zum Elternabend gehen ´ wird niemand ein Problem damit haben ` dass du dabei bist. Es ist absurd zu denken – dass jemand etwas dagegen sagen könnte. Es geht um das Wohl des Kindes und nicht darum wer mitkommt.

Es kann auch gut möglich sein: Dass die Mutter der Kinder vor Ort ist. In diesem Fall ist es ratsam – den Eltern den Raum zu lassen und auf dem Flur zu warten. Vermeide es; eine Szene zu machen oder in eine Konfrontation zu geraten. Wenn du keine direkte Einladung von deinem Partner erhältst kannst du die Informationen im Nachhinein von ihm bekommen. Es ist wichtig ´ dass du akzeptierst ` dass deine Rolle als Stiefmutter manchmal im Hintergrund bleibt. Trotzdem darfst du dich interessieren und unterstützend zur Seite stehen. Es geht doch schließlich um das Kind und nicht um egomane Eifersüchteleien. Gehe zum Elternsprechtag und zeige deinem Interesse an den Kindern.






Anzeige