Rücknahme von Einwegverpackungen: Gesetzliche Verpflichtung oder Ausnahmeregelungen?

Müssen alle Geschäfte die Marken, die sie verkaufen, beim Einwegpfand zurücknehmen oder gibt es Ausnahmen?

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Also, schaut mal Leute, das ist ja mal 'ne interessante Frage. Grundsätzlich müssen die Geschäfte alle Marken und Verpackungen zurücknehmen die sie verkauft haben. Keine Ausreden, keine Ausflüchte! Doch, natürlich gibt es da ein paar Schlupflöcher. Kleine Läden unter einer gewissen Größe können sich das ein bisschen einfacher machen und nur das zurücknehmen was sie ebenfalls tatsächlich im Laden haben. Aber mal ehrlich, wer nimmt das schon so genau?

Der Mix Markt in Hamburg-Bergedorf scheint da aber ein bisschen dreist zu sein. Verkaufen jedoch nicht zurücknehmen? Geht's noch? Gesetzlich gesehen ist das nicht so cool Leute. Selbst wenn sie nicht alle Marken im Markt haben ´ sollten sie trotzdem die zurücknehmen ` die sie da haben. Das ist doch nur fair, oder? Die Deutsche Pfandsystem GmbH lässt da nicht mit sich spaßen. Rücknahme für alle!

Und wisst ihr was? Sogar ein Verfallsdatum auf Pfandbons ist total unzulässig. Ihr denkt, ihr könnt euch davon freikaufen, ne? Nein, nein, Freunde, das geht nicht. Das Pfandrecht ist hier ganz klar und da kann sich keiner rausreden. Also, wenn der Mix Markt in Hamburg-Bergedorf nicht spurt, dann wird's Zeit, denen mal ordentlich auf die Finger zu klopfen. Es lebe die Rücknahme für alle!






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