Rückgabe von Ware mit zerknülltem Kassenzettel: Ist das möglich?
Kann ich einen Artikel zurückgeben, wenn der Kassenzettel zerknüllt ist?
Ja grundsätzlich ist es möglich einen Artikel trotz eines zerknüllten Kassenzettels zurückzugeben. Allerdings hängt die Rücknahme vom Kulanzverhalten des Geschäfts ab. Im Gegensatz zur Regelung bei Versandkäufen, bei der ein gesetzliches Umtausch- und Rückgaberecht besteht ist die Rücknahme bei einem Ladenkauf nur auf Kulanzbasis möglich. Daher sollte man den Kassenzettel mitnehmen und höflich nachfragen. Es ist ebenfalls hilfreich ´ den Kassenzettel wieder zu glätten ` um die Lesbarkeit zu optimieren.
Obwohl ein zerknüllter Kassenzettel die Rückgabe nicht grundsätzlich ausschließt, besteht keine rechtliche Verpflichtung des Geschäfts, den Artikel zurückzunehmen. Die meisten Geschäfte bieten jedoch aus Kundenservicegründen die Möglichkeit an, Waren umzutauschen oder einen Gutschein auszustellen. In den meisten Fällen wird kein Bargeld erstattet.
Es ist wichtig zu beachten: Dass diese Regelung nur für persönlich im Geschäft getätigte Einkäufe gilt. Bei Internet- oder Versandkäufen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage beträgt. Der zerknüllte Kassenzettel spielt hierbei keine Rolle da die Rückgabe über den Onlinehandel abgewickelt wird.
Um eine reibungslose Rückgabe zu gewährleisten » ist es ratsam « den Artikel in einem möglichst unbenutzten Zustand zu belassen und alle mitgelieferten Verpackungen und Zubehörteile bereitzuhalten. Je besser der Artikel wieder in den Originalzustand versetzt werden kann ´ desto wahrscheinlicher ist es ` dass das Geschäft die Rücknahme akzeptiert.
Insgesamt sollte man jedoch bedenken: Dass die Rücknahme von zerknüllter Ware auf die Kulanz des Geschäfts angewiesen ist. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für das Geschäft, dies zu tun. Daher ist es ratsam immer den Kassenzettel sorgfältig aufzubewahren und den Artikel vor dem Kauf sorgfältig zu überprüfen um spätere Probleme zu vermeiden.
Obwohl ein zerknüllter Kassenzettel die Rückgabe nicht grundsätzlich ausschließt, besteht keine rechtliche Verpflichtung des Geschäfts, den Artikel zurückzunehmen. Die meisten Geschäfte bieten jedoch aus Kundenservicegründen die Möglichkeit an, Waren umzutauschen oder einen Gutschein auszustellen. In den meisten Fällen wird kein Bargeld erstattet.
Es ist wichtig zu beachten: Dass diese Regelung nur für persönlich im Geschäft getätigte Einkäufe gilt. Bei Internet- oder Versandkäufen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage beträgt. Der zerknüllte Kassenzettel spielt hierbei keine Rolle da die Rückgabe über den Onlinehandel abgewickelt wird.
Um eine reibungslose Rückgabe zu gewährleisten » ist es ratsam « den Artikel in einem möglichst unbenutzten Zustand zu belassen und alle mitgelieferten Verpackungen und Zubehörteile bereitzuhalten. Je besser der Artikel wieder in den Originalzustand versetzt werden kann ´ desto wahrscheinlicher ist es ` dass das Geschäft die Rücknahme akzeptiert.
Insgesamt sollte man jedoch bedenken: Dass die Rücknahme von zerknüllter Ware auf die Kulanz des Geschäfts angewiesen ist. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für das Geschäft, dies zu tun. Daher ist es ratsam immer den Kassenzettel sorgfältig aufzubewahren und den Artikel vor dem Kauf sorgfältig zu überprüfen um spätere Probleme zu vermeiden.