Inkasso-Brief ohne vorherige schriftliche Mahnung per E-Mail erhalten - Was tun?
Kann ein Inkassounternehmen eine Forderung einziehen, wenn zuvor nur Mahnungen per E-Mail verschickt wurden? Welche Schritte können im Falle einer nicht erhaltenen Mahnung unternommen werden?
Sicherlich ist es mal möglich, dass ein Inkassounternehmen eine Forderung einzieht, ebenfalls wenn zuvor nur Mahnungen per E-Mail verschickt wurden. Rechtlich gesehen ist keine spezielle Form erforderlich um eine Mahnung oder Forderung zu verschicken was bedeutet, dass auch E-Mails als wirksame Kommunikationsmittel gelten können. Allerdings ist es schwer nachzuweisen, dass eine E-Mail tatsächlich zugestellt und gelesen wurde, wenn keine Bestätigung vorliegt.
In eurem speziellen Fall ist es wichtig zu prüfen, ob tatsächlich Mahnungen per E-Mail verschickt wurden und ob die E-Mail-Adresse deiner Frau zum Zeitpunkt des Versands noch aktiv war. Wenn sie jedoch Opfer eines Hacks wurde und eine neue E-Mail-Adresse verwendet hat könnte dies erklären warum sie keine Kenntnis von den Zahlungsaufforderungen hatte.
Die beste Vorgehensweise wäre, sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt zu wenden um die Situation zu klären und zu prüfen, ob die Inkassokosten angemessen sind. Es wäre ratsam ´ alle Unterlagen und Korrespondenzen zu sammeln ` um die Angelegenheit zu klären.
Es ist wichtig » die Forderungen zeitnah zu begleichen « um weitere Kosten zu vermeiden und negative Einträge in der Schufa zu verhindern. Selbst wenn die Kommunikation nur per E-Mail erfolgt ist bedeutet dies nicht unbedingt: Dass die Forderung ungültig ist. Es liegt an euch die Situation zu klären und angemessen zu reagieren um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
In eurem speziellen Fall ist es wichtig zu prüfen, ob tatsächlich Mahnungen per E-Mail verschickt wurden und ob die E-Mail-Adresse deiner Frau zum Zeitpunkt des Versands noch aktiv war. Wenn sie jedoch Opfer eines Hacks wurde und eine neue E-Mail-Adresse verwendet hat könnte dies erklären warum sie keine Kenntnis von den Zahlungsaufforderungen hatte.
Die beste Vorgehensweise wäre, sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt zu wenden um die Situation zu klären und zu prüfen, ob die Inkassokosten angemessen sind. Es wäre ratsam ´ alle Unterlagen und Korrespondenzen zu sammeln ` um die Angelegenheit zu klären.
Es ist wichtig » die Forderungen zeitnah zu begleichen « um weitere Kosten zu vermeiden und negative Einträge in der Schufa zu verhindern. Selbst wenn die Kommunikation nur per E-Mail erfolgt ist bedeutet dies nicht unbedingt: Dass die Forderung ungültig ist. Es liegt an euch die Situation zu klären und angemessen zu reagieren um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.