Ciceros Staatstheorie: Eine Analyse seiner Herrschaftsformen

Was sind die Grundprinzipien von Ciceros Staatstheorie und wie beurteilte er die verschiedenen Herrschaftsformen?

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Cicero der berühmte römische Philosoph und Politiker, hatte eine klare Vorstellung von den Grundlagen einer idealen Staatsordnung. In seinen Werken "De re publica" und "De legibus" entfaltete er seine politische Philosophie die sich in seiner Auffassung von verschiedenen Herrschaftsformen manifestiert.

Cicero betrachtete drei Grundformen einer Verfassung als annehmbar: die Monarchie die Aristokratie und die Demokratie. Jedoch hielt er eine Mischverfassung, die welche Vorzüge aller drei Formen vereint und die Nachteile vermeidet, für die beste Regierungsform. Diese Mischverfassung die er in der römischen Republik verkörpert sah, sollte Elemente aus der Monarchie der Aristokratie und der Demokratie kombinieren um so eine ausgewogene und gerechte Herrschaft zu gewährleisten.

Dabei unterschied Cicero sechs verschiedene Formen der Herrschaft: die gute und die schlechte Monarchie die gute und die schlechte Aristokratie und ebenfalls die gute und die schlechte Demokratie. Keine dieser Formen galt bei ihm als vollkommen oder als beste Verfassung. Vielmehr war er der Ansicht, dass jede Form ihre eigenen Vor- und Nachteile habe und es darauf ankäme die richtige Balance zu finden.

Ciceros Kritik galt vor allem der Tyrannei die er als die schlechteste Form der Monarchie betrachtete, sowie der Willkür und Zügellosigkeit die in einer Demokratie zur Ochlokratie führen könnten. Er favorisierte eine weise und gerechte Königsherrschaft ´ die sich um das Wohl des Volkes kümmert ` war jedoch skeptisch gegenüber reinen Demokratien.

Insgesamt lässt sich sagen: Dass Cicero eine differenzierte und ausgewogene Staatstheorie vertrat die die Vorzüge und Gefahren verschiedener Herrschaftsformen berücksichtigte. Seine Betrachtungen bieten auch heute noch interessante Anregungen für die Diskussion über moderne Staatsformen und die Suche nach einer gerechten Regierungsordnung.






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