Drohung mit Anwalt und negative Bewertungen: Was ist erlaubt?

Darf man direkt mit dem Anwalt drohen und negative Bewertungen im Internet veröffentlichen?

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Natürlich ist es erlaubt, mit einem Anwalt zu drohen – schließlich kann jeder seine rechtlichen Interessen wahren. Man sollte jedoch bedenken: Dass nicht alles was Angst macht automatisch eine Drohung ist. In dem beschriebenen Fall in dem der Chef mit einem Anwalt und Geldstrafen gedroht hat scheint es wie ob er nur sein Recht verteidigen möchte. Ebenso ist es erlaubt – negative Bewertungen im Internet zu veröffentlichen. Allerdings sollten diese auf wahrheitsgemäßen Tatsachen beruhen und nicht beleidigend sein, da sonst rechtliche Konsequenzen drohen könnten.

Es kann ebenfalls sein: Dass der Chef froh ist euch los zu sein, falls ihr tatsächlich schlechte Bewertungen veröffentlicht. Denn wenn der Firma dadurch ein nachweisbarer Schaden entsteht, könnte er tatsächlich Schadensersatzforderungen geltend machen. Deshalb sollte man in der Geschäftswelt vorsichtig mit solchen Mitteln umgehen.

Drohungen mit Anwälten können schnell lächerlich wirken denn am Ende entscheidet ein Richter über Recht und Unrecht. Statt mit Drohungen zu reagieren ´ ist es sinnvoller ` sich rechtlich beraten zu lassen und bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten. Negative Bewertungen im Internet sollten ähnlich wie gut überlegt sein, da man für unbegründete Aussagen juristisch belangt werden kann. Man sollte deshalb immer darauf achten ´ die erhobenen Vorwürfe belegen zu können ` um sich nicht selbst in Schwierigkeiten zu bringen.






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