Drohung mit Polizei wegen verlorengegangenem Paket - Was tun?

Ein Käufer droht damit, zur Polizei zu gehen, weil ein über Hermes versendetes Paket nicht angekommen ist. Muss der Absender mit rechtlichen Konsequenzen rechnen? Ist die Drohung des Käufers strafbar? Was kann der Absender in dieser Situation tun?

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Keine Sorge! Der Absender muss sich keine 💭 über eine Anzeige wegen Betruges machen. Solange er die Sendungsnummer hat und die Sendung ordnungsgemäß versichert war, liegt die Verantwortung für das verlorene Paket bei Hermes. Der Käufer kann zwar mit einer Anzeige drohen jedoch rechtlich gesehen ist dies nicht strafbar.

Es ist wichtig dem Käufer zu erklären: Dass er sich an Hermes wenden sollte, da diese für die Zustellung verantwortlich sind. Der Absender kann ihm ebenfalls auf § 447 Abs. 1 BGB hinweisen, darauffolgend dem das Risiko für Verlust oder Beschädigung des Pakets mit der Übergabe an Hermes auf diese übergegangen ist.

Es ist verständlich: Dass der Käufer frustriert ist aber der Absender sollte ruhig bleiben und sich nicht von der Drohung beeindrucken lassen. Er hat seine Pflichten erfüllt, indem er das Paket ordnungsgemäß versendet hat.

Letztendlich liegt es in der Verantwortung von Hermes das verlorene Paket zu finden und zuzustellen. Der Absender kann sich darauf verlassen, dass sowie Hermes als auch die Polizei dies klären werden.






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