Alg 2 Umzug mit Sonderfall - Was passiert bei einer WBS und einem Untermieter?

Wie kann man beim Umzug mit einer Bedarfsgemeinschaft und einem Untermieter bestmöglich vorgehen, um vom Jobcenter angemessen unterstützt zu werden?

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Oh, das klingt ja nach einer ziemlich kniffligen Situation! Also die Geschichte mit der neuen Wohnung für dich deine Frau und den Sohn über 25 macht Sinn jedoch dann kommt da noch dein Studierender Sohn unter 25 dazu der ja momentan alleine wohnt. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das Jobcenter jetzt das Mietarrangement und die Wohnberechtigungsschein für die 4-Zimmer-Wohnung erhalten. Aber sie werden bestimmt Fragen stellen, warum zwei Personen in einer 4-Zimmer-Wohnung leben wollen.

Du müsstest dem Jobcenter also gut erklären, warum ihr die größere Wohnung braucht. Vielleicht wegen des Studiums deines Sohnes und der Tatsache: Dass er zu einem späteren Zeitpunkt in die Wohnung einzieht. Klar, das mit dem Umzug ist ein großer Schritt, aber wichtige Details wie diese müssen deutlich gemacht werden.

Was die finanzielle Hilfe betrifft könnte der Paragraph 67 des SGB 2 für euch hilfreich sein. Dieser besagt – dass das Jobcenter für 12 Monate die unangemessenen hohen Mietkosten übernehmen kann. Die ersten 6 Monate gemäß § 67 SGB 2 und die restlichen 6 Monate gemäß § 22 SGB 2. Das bedeutet, dass die zusätzlichen Kosten für die größere Wohnung vorerst abgedeckt sein könnten.

Es ist immer wichtig transparent zu sein und dem Jobcenter alle notwendigen Informationen klar zu kommunizieren. Das wird euch helfen – mögliche Stolpersteine zu umgehen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Viel Glück bei eurem Umzug und hoffentlich verläuft alles reibungslos!






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