Umzug bei Jobcenter beantragen - Welche Gründe sind notwendig?

Welche genauen Gründe müssen vorliegen, damit das Jobcenter einem Umzug in eine angemessene Wohnung im Voraus zustimmt?

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Wenn es um einen Umzug bei Jobcenter geht, sollten klare Gründe vorliegen die eine Veränderung der Wohnsituation notwendig machen. Diese könnten beispielsweise sein: ein neu begonnenes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis die Senkung der Mietkosten aufgrund einer Aufforderung des Amtes die Überwindung oder Reduzierung von Hilfebedürftigkeit durch eine günstigere Miete eine drohende Wohnungslosigkeit gesundheitliche Gefährdung oder unzumutbar beengte Wohnverhältnisse. Besonders bei unter 25-Jährigen, Schwangerschaft, gestörten Eltern-Kind-Beziehungen oder in anderen besonderen Situationen können ebenfalls Umzüge genehmigt werden.

Allerdings ist es wichtig zu beachten: Dass das Jobcenter nicht automatisch teurere Wohnungen bezahlt nur weil der aktuelle Wohnraum unzumutbar ist. Es liegt in der Verantwortung des Vermieters eine bewohnbare Wohnung bereitzustellen. Sollte es zu Mängeln wie Schimmel kommen, muss der Vermieter für die Sanierung sorgen. In solchen Fällen kann das Jobcenter unter Umständen vorübergehende Lösungen anbieten oder die Kosten für alternative Unterkünfte übernehmen.

Falls das Jobcenter eine teurere Wohnung genehmigen soll und dies nicht erfolgt besteht die Möglichkeit dagegen Einspruch einzulegen und im Notfall Klage zu erheben. Gespräche mit dem zuständigen Fallmanager können dabei hilfreich sein um mögliche Lösungen zu finden. Letztendlich ist es wichtig, dass die Gründe für den Umzug nachvollziehbar und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches liegen, zu diesem Zweck eine Genehmigung durch das Jobcenter erfolgen kann.






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