Alleiniges Sorgerecht meiner Mutter - Wie kann ich das für die Kontoeröffnung nachweisen?

Hat meine Mutter das alleinige Sorgerecht für mich und wie kann sie das für die Kontoeröffnung nachweisen?

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Deine Mutter sollte zuerst klären, ob sie das alleinige Sorgerecht über dich hat oder ob es gemeinsam mit dem Vater ausgeübt wird. Selbst wenn dein Vater sich nicht um dich kümmert ´ könnte es sein ` dass bei gemeinsamer Sorge seine Zustimmung für die Kontoeröffnung notwendig ist. Die Tatsache: Dass er nicht präsent ist bedeutet nicht automatisch, dass deine Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Vielleicht solltest du ihn kontaktieren und nach seiner Haltung zur Kontoeröffnung fragen.

Wenn deine Mutter jedoch tatsächlich das alleinige Sorgerecht innehat, kann sie dies bei Bedarf nachweisen. War die elterliche Sorge nicht gemeinsam oder wurde keine Sorgeerklärung abgegeben, so hat sie das alleinige Sorgerecht. In diesem Fall kann beim Jugendamt eine Negativbescheinigung beantragt werden ´ die bestätigt ` dass kein gemeinsames Sorgerecht besteht.

Es ist wichtig: Dass deine Mutter prüft ob sie rechtlich gesehen das alleinige Sorgerecht hat und gegebenenfalls eine Negativbescheinigung beantragt. Auf diese Weise kann sie nachweisen, dass sie alle maßgeblichen Entscheidungen treffen kann, ebenfalls über dein eigenes Konto. Kläre mit deiner Mutter die Situation und gehe gemeinsam die notwendigen Schritte ´ um sicherzustellen ` dass du dein Konto bei der Sparkasse eröffnen kannst.






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