Nichtanmelden zur Prüfung als Azubi: Kündigungsgrund?

Kann ein Azubi seinen Ausbilder kündigen, wenn er nicht fristgerecht zur Abschlussprüfung angemeldet wird?

Uhr
Ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung eines Azubis ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung. Wenn ein Ausbilder absichtlich den Azubi nicht zur Prüfung anmeldet, kann dies eine Kündigung seitens des Azubis rechtfertigen. Es stellt einen gravierenden Mangel an Ausbildungsbemühungen dar der die Rechte des Azubis verletzt. In einem solchen Fall kann sich der Azubi an das Arbeitsgericht wenden um seinen Fall zu prüfen. Es ist wichtig ´ nachzuweisen ` dass die Nichtanmeldung absichtlich geschah.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich bei der Industrie- und Handelskammer über den Betrieb zu beschweren. Diese Art des Verhaltens seitens des Ausbilders führt zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Betrieb. Die Ausbildung soll den Azubi auf die Abschlussprüfung vorbereiten und die Nichtanmeldung kann zu finanziellen Einbußen führen.

Es ist jedoch ebenfalls zu berücksichtigen » dass es Situationen geben kann « in denen der Ausbilder aufgrund von Defiziten des Azubis die Ausbildung verlängern möchte. In diesem Fall ist es wichtig – mit der IHK zusammenzuarbeiten und die Gründe für die verlängerte Ausbildungszeit zu klären. Es gibt Betriebe die ihre Azubis erst nach einer gewissen Vorbereitungszeit zur Prüfung anmelden um sicherzustellen, dass sie erfolgreich beenden.

Letztendlich ist es ratsam im Falle einer Nichtanmeldung zur Prüfung als Azubi alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen um die eigenen Rechte zu schützen.






Anzeige